Bei der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser werden die Kosten für die Ermittlung und Feststellung eines ersatzpflichtigen Schadens übernommen, sofern sie geboten waren – mit je nach Tarif unterschiedlich hohen Entschädigungsgrenzen und klaren Regeln für die Zuziehung von Sachverständigen.
Der Versicherer ersetzt die Kosten für die Ermittlung und Feststellung eines von ihm zu ersetzenden Schadens, sofern diese den Umständen nach geboten waren.
Zieht der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung vertraglich verpflichtet ist oder vom Versicherer aufgefordert wurde.
Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf 50.000,- Euro begrenzt.
Komfort Tarif:
Der Komfort Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser deckt die Kosten zur Ermittlung und Feststellung des Schadens und bietet zuverlässigen Schutz.
Der Versicherer ersetzt die Kosten für die Ermittlung und Feststellung eines von ihm zu ersetzenden Schadens, sofern diese den Umständen nach geboten waren.
Zieht der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung vertraglich verpflichtet ist oder vom Versicherer aufgefordert wurde.
Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf 1.000.000,- Euro begrenzt.
TOP Tarif:
Der TOP Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser übernimmt die Kosten zur Ermittlung und Feststellung des Schadens und bietet erweiterten Schutz.
Der Versicherer ersetzt die Kosten für die Ermittlung und Feststellung eines von ihm zu ersetzenden Schadens, sofern diese den Umständen nach geboten waren.
Zieht der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung vertraglich verpflichtet ist oder vom Versicherer aufgefordert wurde.
Was bedeutet das konkret?
Entstehen Kosten, um einen versicherten Schaden zu ermitteln und festzustellen, kann der Versicherer diese übernehmen, sofern die Aufwendungen angemessen und geboten waren. Ziehen Sie selbst einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, werden dessen Kosten nur dann ersetzt, wenn Sie dazu vertraglich verpflichtet sind oder der Versicherer Sie dazu aufgefordert hat. Je nach gewähltem Tarif fällt die maximale Entschädigung unterschiedlich hoch aus.
Häufige Fragen
Welche Kosten der Schadenermittlung werden übernommen?
Ersetzt werden die Kosten für die Ermittlung und Feststellung eines vom Versicherer zu ersetzenden Schadens, sofern diese den Umständen nach geboten waren.
Wann werden Kosten für einen Sachverständigen oder Beistand ersetzt?
Zieht der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung vertraglich verpflichtet ist oder vom Versicherer aufgefordert wurde.
Bis zu welcher Höhe ist die Entschädigung im Komfort Tarif begrenzt?
Im Komfort Tarif ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf 1.000.000,- Euro begrenzt.
Welche Entschädigungsgrenze gilt ohne besonderen Tarif?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 50.000,- Euro begrenzt.