Übersteigt ein entschädigungspflichtiger Schaden in der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser die Grenze von 25.000,- Euro, ersetzt der Versicherer die vom Versicherungsnehmer zu tragenden Kosten des Sachverständigenverfahrens – je nach Tarif Komfort oder TOP mit unterschiedlichen Entschädigungsgrenzen.
Soweit der entschädigungspflichtige Schaden 25.000,- Euro übersteigt, ersetzt der Versicherer die durch den Versicherungsnehmer zu tragenden Kosten des Sachverständigenverfahrens.
Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf 50.000,- Euro begrenzt.
Komfort Tarif:
Der Komfort Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser übernimmt Kosten für Sachverständige und bietet zuverlässigen Schutz bei Schadensfällen.
- Soweit der entschädigungspflichtige Schaden 25.000,- Euro übersteigt, ersetzt der Versicherer die durch den Versicherungsnehmer zu tragenden Kosten des Sachverständigenverfahrens.
- Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf 1.000.000,- Euro begrenzt.
TOP Tarif:
Der TOP Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser übernimmt Kosten für Sachverständige und bietet erweiterten Schutz bei Schadensfällen.
- Soweit der entschädigungspflichtige Schaden 25.000,- Euro übersteigt, ersetzt der Versicherer die durch den Versicherungsnehmer zu tragenden Kosten des Sachverständigenverfahrens.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem größeren Schaden, kann ein Sachverständigenverfahren nötig werden, um die Höhe des Schadens zu ermitteln. Übersteigt der entschädigungspflichtige Schaden die genannte Grenze, beteiligt sich der Versicherer an den Kosten, die der Versicherungsnehmer für dieses Verfahren zu tragen hat. Wie hoch die Entschädigung dafür maximal ausfällt, hängt vom gewählten Tarif ab.
Häufige Fragen
Ab welcher Schadenhöhe werden die Kosten für Sachverständige übernommen?
Die Kosten des Sachverständigenverfahrens werden ersetzt, soweit der entschädigungspflichtige Schaden 25.000,- Euro übersteigt.
Wie hoch ist die Entschädigung im Komfort Tarif begrenzt?
Im Komfort Tarif ist die Entschädigung für die Kosten des Sachverständigenverfahrens je Versicherungsfall auf 1.000.000,- Euro begrenzt.
Welche Kosten des Sachverständigenverfahrens werden ersetzt?
Ersetzt werden die durch den Versicherungsnehmer zu tragenden Kosten des Sachverständigenverfahrens, soweit der entschädigungspflichtige Schaden 25.000,- Euro übersteigt.
Gibt es eine niedrigere Entschädigungsgrenze als im Komfort Tarif?
Ja, es besteht eine Regelung, bei der die Entschädigung je Versicherungsfall auf 50.000,- Euro begrenzt ist.