In der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser zählen zu den versicherten Sachen das Gebäude selbst, seine Bestandteile, das Zubehör sowie Grundstücksbestandteile. Erfahren Sie, was als Versicherungsort gilt, wie das Flurstück definiert wird und warum auch angrenzende Flächen und Gemeinschaftsflächen bis 500 m Umkreis dazugehören können.
a) Gebäude: Gebäude im Sinne dieser Regelungen sind mit dem Erdboden verbundene Bauwerke, die der überwiegenden Nutzung zu Wohnzwecken bestimmt sind und gegen äußere Einflüsse schützen können.
b) Gebäudebestandteile: Gebäudebestandteile sind in ein Gebäude eingefügte Sachen, die durch ihre feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbständigkeit verloren haben.
c) Gebäudezubehör: Gebäudezubehör sind bewegliche Sachen, die sich im Gebäude befinden oder außen am Gebäude angebracht sind und der Instandhaltung bzw. überwiegenden Zweckbestimmung des versicherten Gebäudes dienen.
d) Grundstücksbestandteile: Als Grundstücksbestandteile gelten die mit dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstückes fest verbundenen Sachen.
e) Versicherungsgrundstück (Versicherungsort): Versicherungsgrundstück ist das Flurstück/sind die Flurstücke, auf dem das versicherte Gebäude steht (Versicherungsort).
Hierzu gehören auch angrenzende Flurstücke, auf denen sich die in Nr. 1 genannten Sachen befinden:
- Garagen/Carports
- Nebengebäude
- Gebäude- / Grundstücksbestandteile
- Gebäudezubehör
Teilen sich mehrere Gebäude ein Flurstück, so gilt als Versicherungsort derjenige Teil des Flurstücks, der durch Einfriedung oder anderweitige Abgrenzung dem/den im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude(n) ausschließlich zugehörig ist.
Ebenfalls als Versicherungsort gelten die dem Versicherungsgrundstück zugerechneten Gemeinschaftsflächen, auch im Umkreis von 500 m (Luftlinie) außerhalb des Versicherungsgrundstückes.
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelungen legen fest, welche Sachen als versichert gelten und wo der Versicherungsschutz greift. Neben dem eigentlichen Wohngebäude zählen auch fest eingebaute Bestandteile, das Zubehör und mit dem Grundstück fest verbundene Sachen dazu. Der Versicherungsort umfasst das Flurstück, auf dem das Gebäude steht, sowie unter bestimmten Voraussetzungen angrenzende Flurstücke und Gemeinschaftsflächen. Diese Erläuterung dient nur als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was gilt als Gebäude im Sinne der Versicherung?
Gebäude sind mit dem Erdboden verbundene Bauwerke, die überwiegend zu Wohnzwecken bestimmt sind und gegen äußere Einflüsse schützen können.
Worin unterscheiden sich Gebäudebestandteile und Gebäudezubehör?
Gebäudebestandteile sind in ein Gebäude eingefügte Sachen, die durch ihre feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbständigkeit verloren haben. Gebäudezubehör sind bewegliche Sachen, die sich im Gebäude befinden oder außen am Gebäude angebracht sind und der Instandhaltung bzw. überwiegenden Zweckbestimmung des versicherten Gebäudes dienen.
Was ist der Versicherungsort?
Versicherungsort ist das Versicherungsgrundstück, also das Flurstück oder die Flurstücke, auf dem das versicherte Gebäude steht. Dazu gehören auch angrenzende Flurstücke mit den genannten Garagen/Carports, Nebengebäuden, Gebäude- / Grundstücksbestandteilen und dem Gebäudezubehör.
Zählen auch Gemeinschaftsflächen zum Versicherungsort?
Ja. Als Versicherungsort gelten auch die dem Versicherungsgrundstück zugerechneten Gemeinschaftsflächen, und zwar auch im Umkreis von 500 m (Luftlinie) außerhalb des Versicherungsgrundstückes.
Was gilt, wenn sich mehrere Gebäude ein Flurstück teilen?
Teilen sich mehrere Gebäude ein Flurstück, gilt als Versicherungsort derjenige Teil des Flurstücks, der durch Einfriedung oder anderweitige Abgrenzung dem/den im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude(n) ausschließlich zugehörig ist.