Die Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser schützt neben dem Gebäude auch zahlreiche Gebäude- und Grundstücksbestandteile sowie Gebäudezubehör – von Aufzügen, Markisen und Terrassen über Einbauküchen bis zu Schwimmbädern, Saunen und Zisternen. Auch bestimmte Hausratbestandteile mit Gebäudecharakter sind bis 5.000 Euro mitversichert.
a) Versicherte Gebäude- und Grundstücksbestandteile
Versichert sind die auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsgrundstück vorhandenen, zum versicherten Gebäude und Grundstück gehörenden Sachen und deren Zubehör (siehe Nr. 6 „Definitionen“). Wie insbesondere:
- Aufzüge,
- außen angebrachte Sachen, soweit der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt,
- Bänke,
- Brennstoffvorräte für Sammelheizungen,
- Briefkastenanlagen,
- Brunnenanlagen,
- Einbaumöbel bzw. Einbauküchen, die individuell für das Gebäude raumspezifisch geplant und gefertigt sind,
- Fahrradunterstand, Fahrradständer,
- festmontierte Spielplatzeinrichtungen,
- Fäkalienanlagen/ Kläranlagen,
- Freisitze,
- Garten- oder Grillkamine,
- Gas- und Öltanks,
- Gemeinschaftswaschmaschinen und –trockner,
- Grundstückseinfriedungen (auch Hecken),
- Hauswasserver- und -entsorgungen inklusive Zisternenanlagen,
- Hof- und Gehwegbefestigungen,
- Hundehütten, -zwinger,
- Heizungs- und Warmwasseranlagen, soweit nicht unter Nr. 3 bis Nr. 5 mitversichert,
- Ladestationen für Elektrofahrzeuge oder sonstige elektrisch betriebene Geräte, soweit der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt,
- Leuchtröhrenanlagen, Lampen,
- Markisen,
- Müllboxen/ Mülltonnen,
- nachträglich in das versicherte Gebäude eingefügte/ausgetauschte Sachen, die ein Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und daher hierfür die Gefahr trägt,
- Pavillons - fest installierte,
- Papierkörbe - fest installierte,
- Pergolen - fest installierte,
- Regenwassernutzungsanlagen (z. B. Zisternen),
- Sachen, die künftig in das Gebäude eingefügt werden sollen (z. B. Vorräte an Fliesen, Bodenbelägen, Tapeten),
- Sanitäranlagen,
- Schaukästen, Vitrinen,
- Schilder, Transparente,
- Schutz- und Trennwände,
- Schwimmbäder, Schwimmbecken, Whirlpools,
- Saunen, Dampfbäder,
- Springbrunnen,
- Ständer, Masten, elektrische Freileitungen, Fahnenstangen,
- Terrassen,
- Überdachungen,
- vom Mieter ausgebaute und innerhalb des Gebäudes eingelagerte versicherte Sachen (z. B. Einbaumöbel, Türen),
- Wandverkleidungen, Bodenbeläge,
- Wasser-, Gas-, Elektrizitäts- und Wärmezähler,
- Wäschespinnen, Wäsche- und Trockenstangen (sofern fest im Boden verankert),
- Wege- und Gartenbeleuchtungen.
b) Hausratbestandteile mit Charakter von Gebäudebestandteilen
Versichert sind Hausratbestandteile, die den Charakter von Gebäudebestandteilen einnehmen, sofern der Eigentümer diese auf seine Kosten dem Mieter zur Verfügung gestellt hat. Dies sind insbesondere:
- Modul- bzw. Anbauküchen inkl. dazugehöriger Einbaugeräte (z. B. Herd, Mikrowelle, Geschirrspüler, Waschmaschine),
- lose, vollflächig verlegte Bodenbeläge (z. B. Teppichboden, schwimmend verlegtes Parkett/ Laminat),
- mobile elektrische Heiz-, Kamingeräte. Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf 5.000,- Euro begrenzt.
c) Nicht versicherte Sachen
Die unter Nr. 3 bis Nr. 5 aufgeführten (Anlagen der erneuerbaren Energien, Anlagen der Haustechnik, Technische Gebäudebestandteile) und dort versicherten Sachen oder Sachteile sind hierüber nicht versichert.
Was bedeutet das konkret?
Neben dem eigentlichen Wohngebäude sind viele fest zum Grundstück gehörende Anlagen und Ausstattungen mitgeschützt – etwa Wege, Einfriedungen, Terrassen, Schwimmbäder oder Einbauküchen. Auch bestimmte Ausstattungsteile, die der Eigentümer dem Mieter überlässt, zählen dazu. Ausdrücklich nicht über diesen Punkt versichert sind dagegen Sachen, die bereits unter den Regelungen zu erneuerbaren Energien, Haustechnik oder technischen Gebäudebestandteilen abgedeckt sind.
Häufige Fragen
Sind Terrassen und Schwimmbäder mitversichert?
Ja. Terrassen, Überdachungen sowie Schwimmbäder, Schwimmbecken und Whirlpools gehören zu den ausdrücklich mitversicherten Gebäude- und Grundstücksbestandteilen.
Sind Einbauküchen abgedeckt?
Einbaumöbel bzw. Einbauküchen sind versichert, wenn sie individuell für das Gebäude raumspezifisch geplant und gefertigt sind. Zusätzlich sind Modul- bzw. Anbauküchen inklusive Einbaugeräte versichert, wenn der Eigentümer sie dem Mieter auf seine Kosten zur Verfügung gestellt hat.
Gibt es eine Entschädigungsgrenze für bestimmte Hausratbestandteile?
Ja. Für mobile elektrische Heiz- und Kamingeräte ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf 5.000,- Euro begrenzt.
Was ist über diesen Punkt nicht versichert?
Nicht versichert sind die unter Nr. 3 bis Nr. 5 aufgeführten Sachen – also Anlagen der erneuerbaren Energien, Anlagen der Haustechnik sowie technische Gebäudebestandteile –, soweit sie dort versichert sind.
Sind Ladestationen für Elektrofahrzeuge mitversichert?
Ladestationen für Elektrofahrzeuge oder sonstige elektrisch betriebene Geräte sind mitversichert, soweit der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt.