Bei der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser besteht Schutz bei Fahrzeuganprall, Luftfahrzeugabsturz und Überschalldruckwellen. Ob und in welcher Höhe je Versicherungsfall ein Selbstbehalt gilt, richtet sich individuell nach dem Versicherungsschein oder seinen Nachträgen.
Ein eventuell vereinbarter Selbstbehalt je Versicherungsfall ergibt sich aus dem Versicherungsschein oder seinen Nachträgen.
Was bedeutet das konkret?
Für Schäden durch Fahrzeuganprall, Luftfahrzeugabsturz und Überschalldruckwellen kann eine Selbstbeteiligung vereinbart sein. Ob und in welcher Höhe Sie sich pro Schadenfall beteiligen, steht individuell in Ihrem Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen. Diese Angabe dient nur als Lesehilfe und ersetzt nicht die persönlichen Vertragsunterlagen.
Häufige Fragen
Bei welchen Schäden gilt die Selbstbeteiligung?
Die Regelung betrifft Schäden durch Fahrzeuganprall, Luftfahrzeugabsturz und Überschalldruckwellen.
Wo finde ich die Höhe meines Selbstbehalts?
Ein eventuell vereinbarter Selbstbehalt je Versicherungsfall ergibt sich aus dem Versicherungsschein oder seinen Nachträgen.
Gilt der Selbstbehalt pro Versicherungsfall?
Ja, ein eventuell vereinbarter Selbstbehalt gilt je Versicherungsfall.
Ist immer ein Selbstbehalt vereinbart?
Ein Selbstbehalt ist nur dann relevant, wenn er vereinbart wurde. Ob dies der Fall ist, ergibt sich aus dem Versicherungsschein oder seinen Nachträgen.