Die Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser schützt zuverlässig vor Schäden durch Überschalldruckwellen – etwa wenn ein Luftfahrzeug die Schallgrenze durchbricht und die Druckwelle unmittelbar auf versicherte Sachen einwirkt. Auch Druckwellenschäden durch Hubschrauber ohne Durchbrechen der Schallgrenze sind mitversichert.
Ein Schaden durch eine Überschalldruckwelle liegt vor, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Druckwelle wurde durch ein Luftfahrzeug ausgelöst, das die Schallgrenze durchflogen hat.
- Die Druckwelle wirkt unmittelbar auf versicherte Sachen ein.
Mitversichert sind auch Druckwellenschäden, welche durch einen Hubschrauber ohne Durchbrechen der Schallgrenze verursacht wurden.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Flugzeug schneller als der Schall fliegt, entsteht eine Druckwelle, die Schäden am Gebäude verursachen kann – etwa an Fenstern oder am Dach. Solche Schäden sind über diese Absicherung abgedeckt. Das Gleiche gilt für Druckwellen, die von einem Hubschrauber ausgehen, selbst wenn dieser die Schallgrenze nicht durchbricht.
Häufige Fragen
Wann liegt ein Schaden durch eine Überschalldruckwelle vor?
Ein Schaden liegt vor, wenn die Druckwelle durch ein Luftfahrzeug ausgelöst wurde, das die Schallgrenze durchflogen hat, und die Druckwelle unmittelbar auf versicherte Sachen einwirkt.
Sind auch Druckwellenschäden durch Hubschrauber versichert?
Ja. Mitversichert sind auch Druckwellenschäden, welche durch einen Hubschrauber ohne Durchbrechen der Schallgrenze verursacht wurden.
Muss die Druckwelle direkt auf versicherte Sachen einwirken?
Ja. Bei einer durch ein Luftfahrzeug mit Durchbrechen der Schallgrenze ausgelösten Druckwelle muss diese unmittelbar auf versicherte Sachen einwirken.
Für welche Gebäude gilt dieser Schutz?
Der Schutz gilt im Rahmen der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser.