Die Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser schützt bei Schäden durch Fahrzeuganprall sowie durch Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs. Erfahren Sie, welche Fahrzeuge und Flugkörper erfasst sind und warum Verschleißschäden ausgenommen bleiben.
Fahrzeuganprall:
Fahrzeuganprall ist jede unmittelbare Berührung versicherter Sachen durch Straßen-, Schienen- oder Wasserfahrzeuge oder sonstige Fahrzeuge, ihrer Teile oder Ladung, die nicht vom Versicherungsnehmer, Mieter (bzw. Pächter) des versicherten Gebäudes oder deren Arbeitnehmern gelenkt werden.
Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs:
Auch versichert sind Schäden infolge eines Anpralls oder Absturzes eines Luftfahrzeugs oder eines unbemannten Flugkörpers, deren Teile oder deren Ladung.
Nicht versichert:
- Schäden durch Verschleiß.
Was bedeutet das konkret?
Beschädigt ein fremdes Fahrzeug oder ein abstürzendes Luftfahrzeug Ihr versichertes Einfamilienhaus, greift der Schutz dieser Gebäudeversicherung. Entscheidend ist beim Fahrzeuganprall, dass das Fahrzeug nicht von Ihnen selbst, Ihren Mietern oder deren Mitarbeitern gelenkt wurde. Normale Abnutzung über die Zeit gehört nicht zum versicherten Bereich.
Häufige Fragen
Was zählt als Fahrzeuganprall?
Jede unmittelbare Berührung versicherter Sachen durch Straßen-, Schienen- oder Wasserfahrzeuge oder sonstige Fahrzeuge, ihrer Teile oder Ladung, die nicht vom Versicherungsnehmer, Mieter (bzw. Pächter) des versicherten Gebäudes oder deren Arbeitnehmern gelenkt werden.
Sind Schäden durch Luftfahrzeuge mitversichert?
Ja. Versichert sind Schäden infolge eines Anpralls oder Absturzes eines Luftfahrzeugs oder eines unbemannten Flugkörpers, deren Teile oder deren Ladung.
Ist ein Anprall durch mein eigenes Fahrzeug versichert?
Nein. Erfasst sind nur Fahrzeuge, die nicht vom Versicherungsnehmer, Mieter (bzw. Pächter) des versicherten Gebäudes oder deren Arbeitnehmern gelenkt werden.
Sind Verschleißschäden abgedeckt?
Nein. Schäden durch Verschleiß sind nicht versichert.