Bei der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser wird der als entschädigungspflichtig errechnete Betrag je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt gekürzt – bei weiteren Elementargefahren gilt eine Selbstbeteiligung von 10 % des Schadens, mindestens 500 Euro und höchstens 5.000 Euro.
Der bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt gekürzt.
Für die Gefahren nach Nr. 1 b) (weitere Elementargefahren) gilt eine Selbstbeteiligung in folgender Höhe als vereinbart:
- 10 % des Schadens
- mindestens 500,- Euro
- höchstens jedoch 5.000,- Euro
Was bedeutet das konkret?
Bei einem ersatzpflichtigen Schaden trägst du einen Teil selbst. Von der berechneten Entschädigung wird der vereinbarte Selbstbehalt abgezogen. Bei weiteren Elementargefahren richtet sich dieser Anteil nach dem Schaden, bewegt sich aber innerhalb eines festgelegten Mindest- und Höchstbetrags.
Häufige Fragen
Wie wirkt sich die Selbstbeteiligung auf die Entschädigung aus?
Der bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt gekürzt.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei weiteren Elementargefahren?
Für die Gefahren nach Nr. 1 b) (weitere Elementargefahren) gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10 % des Schadens.
Gibt es einen Mindestbetrag für die Selbstbeteiligung?
Ja, die Selbstbeteiligung beträgt bei weiteren Elementargefahren mindestens 500,- Euro.
Gibt es eine Obergrenze für die Selbstbeteiligung?
Ja, die Selbstbeteiligung beträgt bei weiteren Elementargefahren höchstens 5.000,- Euro.