Die Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser deckt neben weiteren Risiken auch zusätzliche Elementargefahren ab – von Überschwemmung, Rückstau und Erdbeben über Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen bis hin zu Vulkanausbruch und eindringendem Oberflächenwasser. Erfahren Sie, welche Naturgefahren im Detail abgesichert sind.
a) Überschwemmung:
Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstückes oder von unmittelbar angrenzenden Grund- und Bodenflächen, Straßen, Geh- und Radwegen mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch:
- aa) Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern;
- bb) Witterungsniederschläge;
- cc) Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge von aa) oder bb).
b) Rückstau:
Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus dem gebäudeeigenen Rohrsystem oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.
c) Erdbeben:
Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird. Erdbeben wird unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass:
- aa) die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens in der Umgebung des Versicherungsortes Schäden an Gebäuden im einwandfreien Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat, oder
- bb) der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes der versicherten Sachen nur durch ein Erdbeben entstanden sein kann.
d) Erdsenkung:
Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen.
e) Erdrutsch:
Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen.
f) Schneedruck:
Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen. Als Schneedruck gilt auch das Abrutschen von Schnee- oder Eismassen von Dächern.
g) Lawinen:
Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen einschließlich der bei ihrem Abgang verursachten Druckwelle.
h) Vulkanausbruch:
Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen, Asche-Eruptionen oder dem Austritt von sonstigen Materialien und Gasen.
i) Eindringendes Oberflächenwasser über Gebäudeteile:
Sofern gesondert zu den weiteren Elementargefahren vereinbart, leistet der Versicherer Entschädigung für Schäden durch eindringendes Oberflächenwasser.
Versichert sind Schäden aufgrund von eindringendem Oberflächenwasser durch Türen, Schächte oder Fenster im Keller, Erdgeschoss oder Souterrain, durch Garageneinfahrten, -tore und -türen sowie über Terrassen oder Balkone, Loggien, Flachdächer, Dachrinnen, Treppenabgänge oder Lichtschächte infolge von:
- aa) Starkregen.
Als Starkregen ist Witterungsniederschlag mit einer Menge von mehr als:- 15 mm bzw. Liter pro Quadratmeter innerhalb einer Stunde oder
- 25 mm bzw. Liter pro Quadratmeter innerhalb sechs Stunden;
- bb) Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern, ohne dass eine Überschwemmung nach Nr. 3 a) vorlag.
Was bedeutet das konkret?
Die Elementarschadendeckung erweitert den Gebäudeschutz um Schäden durch Naturgewalten. Neben Überschwemmung und Rückstau sind auch geologische Ereignisse wie Erdbeben, Erdsenkung und Erdrutsch abgesichert. Ebenso gehören winterliche Gefahren wie Schneedruck und Lawinen sowie Vulkanausbruch dazu. Zusätzlich kann – sofern gesondert vereinbart – auch eindringendes Oberflächenwasser über Gebäudeteile mitversichert werden.
Häufige Fragen
Welche Elementargefahren sind abgedeckt?
Abgedeckt sind Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch sowie – sofern gesondert vereinbart – eindringendes Oberflächenwasser über Gebäudeteile.
Was gilt als Überschwemmung?
Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstückes oder unmittelbar angrenzender Flächen, Straßen sowie Geh- und Radwege mit erheblichen Mengen Oberflächenwasser durch Ausuferung oberirdischer Gewässer, Witterungsniederschläge oder Grundwasseraustritt infolge dieser Ereignisse.
Ab welcher Regenmenge liegt Starkregen vor?
Starkregen liegt bei Witterungsniederschlag von mehr als 15 mm bzw. Liter pro Quadratmeter innerhalb einer Stunde oder mehr als 25 mm bzw. Liter pro Quadratmeter innerhalb sechs Stunden vor.
Wann liegt ein Rückstau vor?
Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung oberirdischer Gewässer oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus dem gebäudeeigenen Rohrsystem oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.
Ist eindringendes Oberflächenwasser automatisch mitversichert?
Nein. Schäden durch eindringendes Oberflächenwasser über Gebäudeteile leistet der Versicherer nur, sofern dies gesondert zu den weiteren Elementargefahren vereinbart wurde.