Die Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser bietet umfassenden Schutz und deckt neben weiteren Risiken auch zusätzliche Elementargefahren ab.
a) Überschwemmung
Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstückes oder von unmittelbar angrenzenden Grund- und Bodenflächen, Straßen, Geh- und Radwegen mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch
aa) Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern;
bb) Witterungsniederschläge;
cc) Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge von aa) oder bb).
b) Rückstau Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus dem gebäudeeigenen Rohrsystem oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.
c) Erdbeben
Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird. Erdbeben wird unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass
aa) die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens in der Umgebung des Versicherungsortes Schäden an Gebäuden im einwandfreien Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat, oder
bb) der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes der versicherten Sachen nur durch ein Erdbeben entstanden sein kann.
d) Erdsenkung Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen.
e) Erdrutsch Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen.
f) Schneedruck Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen. Als Schneedruck gilt auch das Abrutschen von Schneeoder Eismassen von Dächern.
g) Lawinen Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen einschließlich der bei ihrem Abgang verursachten Druckwelle.
h) VulkanausbruchVulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen, Asche-Eruptionen oder dem Austritt von sonstigen Materialien und Gasen.
i) Eindringendes Oberflächenwasser über Gebäudeteile Sofern gesondert zu den weiteren Elementargefahren vereinbart, leistet der Versicherer Entschädigung für Schäden durch eindringendes Oberflächenwasser.
Versichert sind Schäden aufgrund von eindringenden Oberflächenwasser durch Türen, Schächte oder Fenster im Keller, Erdgeschoss oder Souterrain, durch Garageneinfahrten, -tore und -türen sowie über Terrassen oder Balkone, Loggien, Flachdächer, Dachrinnen, Treppenabgänge oder Lichtschächte infolge von
aa) Starkregen.
Als Starkregen ist Witterungsniederschlag mit einer Menge von mehr als
- 15 mm bzw. Liter pro Quadratmeter innerhalb einer Stunde oder
- 25 mm bzw. Liter pro Quadratmeter innerhalb sechs Stunden;
oder
bb) Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern, ohne dass eine Überschwemmung nach Nr. 3 a) vorlag.