Bei der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser lässt sich ein Selbstbehalt je Versicherungsfall vereinbaren, dessen genaue Höhe sich individuell aus dem Versicherungsschein oder seinen Nachträgen ergibt und so eine flexible Absicherung im Schadenfall ermöglicht.
Ein eventuell vereinbarter Selbstbehalt je Versicherungsfall ergibt sich aus dem Versicherungsschein oder seinen Nachträgen.
Was bedeutet das konkret?
Wurde für Ihre Gebäudeversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart, tragen Sie im Schadenfall einen festgelegten Anteil selbst. Ob und in welcher Höhe ein solcher Selbstbehalt gilt, können Sie Ihrem Versicherungsschein oder den zugehörigen Nachträgen entnehmen.
Häufige Fragen
Wo finde ich meinen vereinbarten Selbstbehalt?
Ein eventuell vereinbarter Selbstbehalt je Versicherungsfall ergibt sich aus dem Versicherungsschein oder seinen Nachträgen.
Gilt der Selbstbehalt pro Versicherungsfall?
Ja, ein eventuell vereinbarter Selbstbehalt gilt je Versicherungsfall.
Ist eine Selbstbeteiligung immer vereinbart?
Nein, ein Selbstbehalt ist nur eventuell vereinbart. Ob dies bei Ihnen der Fall ist, ergibt sich aus dem Versicherungsschein oder seinen Nachträgen.
Wie hoch ist der Selbstbehalt in meinem Vertrag?
Die konkrete Höhe eines eventuell vereinbarten Selbstbehalts ergibt sich aus dem Versicherungsschein oder seinen Nachträgen.