Die Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Sturm und Hagel sowie – soweit besonders vereinbart – durch weitere Elementargefahren wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch oder eindringendes Oberflächenwasser zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch die folgenden Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen:
a) Sturm, Hagel
und soweit im Vertrag besonders vereinbart:
b) Weitere Elementargefahren
- aa) Überschwemmung,
- bb) Rückstau,
- cc) Erdbeben,
- dd) Erdsenkung,
- ee) Erdrutsch,
- ff) Schneedruck,
- gg) Lawinen,
- hh) Vulkanausbruch,
- ii) Eindringendes Oberflächenwasser über Gebäudeteile
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung ersetzt Schäden an versicherten Sachen Ihres Einfamilienhauses, wenn diese durch Sturm oder Hagel entstehen. Zusätzliche Naturgefahren wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben oder Schneedruck sind dann abgedeckt, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Diese Paraphrase ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche Gefahren sind grundsätzlich versichert?
Versichert sind Sturm und Hagel. Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die dadurch zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Sind weitere Elementargefahren automatisch mitversichert?
Nein. Weitere Elementargefahren sind nur versichert, soweit dies im Vertrag besonders vereinbart ist.
Welche weiteren Elementargefahren können abgedeckt werden?
Dazu zählen Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch sowie eindringendes Oberflächenwasser über Gebäudeteile.
Was leistet der Versicherer im Schadenfall?
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch die versicherten Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.