Bei der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser sind Leitungswasserschäden abgesichert, wobei eine vereinbarte Selbstbeteiligung je Versicherungsfall berücksichtigt wird. Wo genau dieser Selbstbehalt festgehalten ist, erfahren Sie hier kompakt erklärt.
Ein eventuell vereinbarter Selbstbehalt je Versicherungsfall ergibt sich aus dem Versicherungsschein oder seinen Nachträgen.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem Leitungswasserschaden, kann ein Teil des Schadens von Ihnen selbst getragen werden – die sogenannte Selbstbeteiligung. Ob und in welcher Höhe ein solcher Selbstbehalt für jeden Versicherungsfall gilt, lesen Sie in Ihrem Versicherungsschein oder in den dazugehörigen Nachträgen nach.
Häufige Fragen
Deckt die Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser Leitungswasserschäden ab?
Ja, die Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser umfasst Schutz bei Leitungswasserschäden und berücksichtigt eine vereinbarte Selbstbeteiligung.
Wo finde ich die Höhe meiner Selbstbeteiligung?
Ein eventuell vereinbarter Selbstbehalt je Versicherungsfall ergibt sich aus dem Versicherungsschein oder seinen Nachträgen.
Gilt die Selbstbeteiligung pro Versicherungsfall?
Ja, ein eventuell vereinbarter Selbstbehalt gilt je Versicherungsfall.
Ist eine Selbstbeteiligung immer vereinbart?
Eine Selbstbeteiligung ist nur dann relevant, wenn sie vereinbart wurde. Ob dies der Fall ist, ergibt sich aus dem Versicherungsschein oder seinen Nachträgen.