Bei der Glasversicherung der DOMCURA erlischt der Schutz, wenn ein versichertes Risiko vollständig und dauerhaft wegfällt – etwa wenn der versicherte Hausrat nach Aufnahme in eine stationäre Pflegeeinrichtung oder nach Aufgabe einer Zweit- oder Ferienwohnung aufgelöst wird. Ein reiner Wohnungswechsel zählt dabei nicht als Wegfall, und beim Tod des Versicherungsnehmers endet der Vertrag zu klar bestimmten Zeitpunkten.
Fallen versicherte Risiken vollständig und dauerhaft weg, so erlischt die Versicherung bezüglich dieser Risiken. Dem Versicherer steht die Prämie zu, die er hätte erheben können, wenn die Versicherung dieser Risiken nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem er vom Wegfall Kenntnis erlangt.
Als Wegfall des versicherten Interesses gilt die vollständige und dauerhafte Auflösung des versicherten Hausrates:
- nach Aufnahme des Versicherungsnehmers in eine stationäre Pflegeeinrichtung,
- nach Aufgabe einer Zweit- oder Ferienwohnung.
Ein Wohnungswechsel gilt nicht als Wegfall des versicherten Interesses.
Das Versicherungsverhältnis endet bei Tod des Versicherungsnehmers zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung des Versicherers über die vollständige und dauerhafte Haushaltsauflösung. Spätestens endet es jedoch zwei Monate nach dem Tod des Versicherungsnehmers – es sei denn, bis zu diesem Zeitpunkt nutzt ein Erbe die Wohnung in derselben Weise wie der verstorbene Versicherungsnehmer.
Was bedeutet das konkret?
Wenn das versicherte Risiko endgültig entfällt, endet der Versicherungsschutz dafür. Der Versicherer erhält die Prämie nur bis zu dem Zeitpunkt, an dem er von diesem Wegfall erfährt. Ein Wegfall liegt zum Beispiel vor, wenn der Hausrat nach dem Umzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung oder nach Aufgabe einer Zweit- oder Ferienwohnung dauerhaft aufgelöst wird. Ein einfacher Umzug beendet den Schutz dagegen nicht.
Häufige Fragen
Was passiert mit meinem Versicherungsschutz, wenn das versicherte Risiko dauerhaft wegfällt?
Die Versicherung erlischt bezüglich dieser Risiken. Der Versicherer erhält nur die Prämie, die bis zu dem Zeitpunkt angefallen wäre, zu dem er vom Wegfall Kenntnis erlangt.
Zählt ein Umzug in eine andere Wohnung als Wegfall des versicherten Interesses?
Nein, ein Wohnungswechsel gilt nicht als Wegfall des versicherten Interesses.
Wann liegt ein Wegfall des versicherten Interesses vor?
Wenn der versicherte Hausrat vollständig und dauerhaft aufgelöst wird – etwa nach Aufnahme des Versicherungsnehmers in eine stationäre Pflegeeinrichtung oder nach Aufgabe einer Zweit- oder Ferienwohnung.
Was geschieht mit dem Vertrag beim Tod des Versicherungsnehmers?
Das Versicherungsverhältnis endet, sobald der Versicherer von der vollständigen und dauerhaften Haushaltsauflösung erfährt, spätestens jedoch zwei Monate nach dem Tod. Es sei denn, ein Erbe nutzt die Wohnung bis dahin in derselben Weise wie der Verstorbene.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2014