Wenn dieselbe Sache bei der Glasversicherung der DOMCURA über mehrere Verträge gegen dieselbe Gefahr abgesichert ist, liegt eine Mehrfachversicherung vor, die der Versicherungsnehmer dem Versicherer unverzüglich mitteilen muss. Zusammen darf die Entschädigung aus allen Verträgen nie höher ausfallen als der tatsächlich entstandene Schaden, und wer eine Doppelversicherung unwissentlich abgeschlossen hat, kann den späteren Vertrag innerhalb eines Monats aufheben lassen.
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn
- in der Sachversicherung eine versicherte Sache über mehrere Verträge gegen dieselbe Gefahr versichert ist
- oder in der Haftpflichtversicherung ein Risiko in mehreren Verträgen versichert ist.
Liegt eine solche Mehrfachversicherung vor, muss der Versicherungsnehmer dem Versicherer die andere Versicherung unverzüglich mitteilen. In der Mitteilung sind der andere Versicherer und der Versicherungsumfang anzugeben.
Ist die Mehrfachversicherung zustande gekommen, ohne dass der Versicherungsnehmer davon wusste, kann er die Aufhebung des später geschlossenen Vertrages verlangen.
Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn der Versicherungsnehmer es nicht innerhalb eines Monats geltend macht, nachdem er von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hat. Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem Versicherer zugeht.
Haftung und Entschädigung bei Mehrfachversicherung
Ist bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert, liegt eine Mehrfachversicherung vor, wenn
- die Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert übersteigen
- oder aus anderen Gründen die Summe der Entschädigungen, die von jedem Versicherer ohne Bestehen der anderen Versicherung zu zahlen wären, den Gesamtschaden übersteigt.
Die Versicherer sind als Gesamtschuldner verpflichtet: Jeder hat für den Betrag aufzukommen, dessen Zahlung ihm nach seinem Vertrag obliegt. Der Versicherungsnehmer kann jedoch im Ganzen nicht mehr als den Betrag des ihm entstandenen Schadens verlangen. Dies gilt entsprechend, wenn die Verträge bei demselben Versicherer bestehen.
Erlangt der Versicherungsnehmer oder der Versicherte aus anderen Versicherungsverträgen Entschädigung für denselben Schaden, so ermäßigt sich der Anspruch aus dem vorliegenden Vertrag. Die Entschädigung aus allen Verträgen insgesamt darf nicht höher sein, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen, aus denen die Prämien errechnet wurden, nur in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre.
Bei Vereinbarung von Entschädigungsgrenzen ermäßigt sich der Anspruch so, dass aus allen Verträgen insgesamt keine höhere Entschädigung zu leisten ist, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre.
Hat der Versicherungsnehmer eine Mehrfachversicherung in der Absicht geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Eine Mehrfachversicherung besteht, wenn dieselbe Sache oder dasselbe Risiko über mehrere Verträge gegen dieselbe Gefahr abgesichert ist. Der Versicherungsnehmer muss dies dem Versicherer unverzüglich unter Angabe des anderen Versicherers und des Umfangs melden. Insgesamt bekommt man aus allen Verträgen zusammen nie mehr als den tatsächlich entstandenen Schaden ersetzt. Wer eine Doppelversicherung unwissentlich abgeschlossen hat, kann den späteren Vertrag innerhalb eines Monats aufheben lassen; eine in Betrugsabsicht geschlossene Mehrfachversicherung ist nichtig.
Häufige Fragen
Muss ich melden, wenn ich für dieselbe Sache eine weitere Versicherung habe?
Ja. Liegt eine Mehrfachversicherung vor, muss der Versicherungsnehmer dem Versicherer die andere Versicherung unverzüglich mitteilen und dabei den anderen Versicherer sowie den Versicherungsumfang angeben.
Bekomme ich bei zwei Verträgen für denselben Schaden auch doppelt Geld?
Nein. Zwar haften die Versicherer als Gesamtschuldner, doch insgesamt kann der Versicherungsnehmer nicht mehr als den ihm entstandenen Schaden verlangen. Die Entschädigung aus allen Verträgen zusammen ist begrenzt.
Kann ich einen Vertrag aufheben lassen, wenn ich versehentlich doppelt versichert bin?
Ja. Ist die Mehrfachversicherung ohne Wissen des Versicherungsnehmers entstanden, kann er die Aufhebung des später geschlossenen Vertrages verlangen. Dieses Recht muss innerhalb eines Monats nach Kenntnis geltend gemacht werden, sonst erlischt es.
Was passiert, wenn eine Mehrfachversicherung in Betrugsabsicht abgeschlossen wurde?
Wurde die Mehrfachversicherung geschlossen, um sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den entsprechenden Umständen Kenntnis erlangt.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2014