Bei der Glasversicherung der DOMCURA darf der Versicherer die Prämie zu Beginn jedes Versicherungsjahres erhöhen oder senken – aber nur, wenn die Schadenquote über oder unter 90 Prozent der Risikoprämie liegt und die geänderte Prämie die geltende Tarifprämie nicht übersteigt. Steigt die Prämie ohne mehr Versicherungsschutz, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats kündigen.
Prämienanpassungsklausel
Der Versicherer ist berechtigt, die Prämie zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres zu erhöhen oder zu vermindern. Dies gilt nur unter folgenden Voraussetzungen:
- Die Schadenquote des Versicherers muss über oder unter 90 Prozent liegen. Berechnungsbasis ist das vorvergangene Jahr, bezogen auf die Risikoprämie (Prämie ohne Verwaltungs- und Vertriebskosten) des Versicherers im vorvergangenen Jahr. Basis für die Ermittlung sind die Zahlen des vertraglichen Assekuradeurs.
- Die so geänderte Prämie darf die zum Zeitpunkt der Änderung geltende Tarifprämie nicht überschreiten.
Kündigung
Erhöht sich die Prämie aufgrund der Prämienangleichung, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert, kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag schriftlich kündigen. Die Kündigung ist innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung möglich, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, in dem die Prämienerhöhung wirksam werden sollte.
Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Prämienerhöhung zugehen.
Eine Erhöhung der Versicherungssteuer begründet kein Kündigungsrecht.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer darf die Prämie jedes Jahr anpassen – nach oben oder nach unten. Voraussetzung ist, dass die Schadenquote über oder unter 90 Prozent liegt, und die neue Prämie darf die geltende Tarifprämie nicht übersteigen. Wird die Prämie erhöht, ohne dass sich der Versicherungsschutz ändert, hat der Versicherungsnehmer ein Kündigungsrecht innerhalb eines Monats. Eine reine Erhöhung der Versicherungssteuer zählt dabei nicht.
Häufige Fragen
Wann darf der Versicherer die Prämie in der Glasversicherung ändern?
Der Versicherer darf die Prämie zu Beginn jedes Versicherungsjahres erhöhen oder vermindern, wenn die Schadenquote über oder unter 90 Prozent der Risikoprämie liegt. Die geänderte Prämie darf die geltende Tarifprämie nicht überschreiten.
Kann ich kündigen, wenn meine Prämie erhöht wird?
Ja. Steigt die Prämie durch die Prämienangleichung, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert, kann der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung schriftlich mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, an dem die Erhöhung wirksam werden sollte.
Bis wann muss mich der Versicherer über eine Prämienerhöhung informieren?
Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Prämienerhöhung zugehen. Darin muss der Versicherer auch auf das Kündigungsrecht hinweisen.
Kann ich wegen einer höheren Versicherungssteuer kündigen?
Nein. Eine Erhöhung der Versicherungssteuer begründet kein Kündigungsrecht.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2014