Bei der Glasversicherung der DOMCURA gilt der Versicherungsvertreter als bevollmächtigt, wichtige Erklärungen des Versicherungsnehmers entgegenzunehmen – etwa zum Abschluss oder Widerruf eines Vertrags, zu einem bestehenden Versicherungsverhältnis samt Beendigung sowie zu Anzeige- und Informationspflichten. Umgekehrt darf er dem Versicherungsnehmer Versicherungsscheine und deren Nachträge übermitteln.
Erklärungen des Versicherungsnehmers
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen. Dies betrifft:
- den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages,
- ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung,
- Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und während des Versicherungsverhältnisses.
Erklärungen des Versicherers
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsvertreter darf bestimmte Erklärungen des Versicherungsnehmers stellvertretend annehmen – etwa rund um Abschluss, Widerruf, Beendigung sowie Anzeige- und Informationspflichten. In der anderen Richtung ist er berechtigt, dem Versicherungsnehmer die vom Versicherer ausgestellten Versicherungsscheine und deren Nachträge zu übergeben.
Häufige Fragen
Kann ich meine Erklärungen beim Versicherungsvertreter abgeben?
Ja. Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Erklärungen des Versicherungsnehmers entgegenzunehmen, etwa zum Abschluss oder Widerruf eines Vertrages, zu einem bestehenden Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung sowie zu Anzeige- und Informationspflichten vor und während des Versicherungsverhältnisses.
Darf mir der Vertreter den Versicherungsschein aushändigen?
Ja. Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Für welche Erklärungen des Versicherungsnehmers gilt die Vollmacht?
Sie gilt für Erklärungen zum Abschluss bzw. Widerruf eines Versicherungsvertrages, für ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung sowie für Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss und während des Versicherungsverhältnisses.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2014