Wer eine DOMCURA-Glasversicherung abschließt, muss die erste oder einmalige Prämie innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen – zahlt der Versicherungsnehmer zu spät, beginnt der Versicherungsschutz erst ab dem Zahlungszeitpunkt und der Versicherer kann vom Vertrag zurücktreten. Wie sich Ratenzahlung, verspätete Zahlung und die nötige Belehrung auswirken, steht hier im Detail.
Die erste oder einmalige Prämie wird 14 Tage nach Zugang des Versicherungsscheins fällig und ist unverzüglich zu zahlen.
Ist eine Zahlung der Jahresprämie in Raten vereinbart, gilt als erste Prämie nur die erste Rate der ersten Jahresprämie.
Zahlt der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Für Versicherungsfälle, die bis zur Zahlung der Prämie eintreten, ist der Versicherer nur dann nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Das kann geschehen:
- durch eine gesonderte Mitteilung in Textform oder
- durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein.
Zahlt der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Prämie nicht gezahlt ist. Der Versicherer kann nicht zurücktreten, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Was bedeutet das konkret?
Die erste oder einmalige Prämie muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins gezahlt werden. Wird zu spät gezahlt, startet der Versicherungsschutz erst ab dem tatsächlichen Zahlungstermin – es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die verspätete Zahlung nicht zu vertreten. Bei Ratenzahlung zählt nur die erste Rate der ersten Jahresprämie als erste Prämie. Zusätzlich kann der Versicherer bei ausbleibender Zahlung vom Vertrag zurücktreten.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich die erste Prämie bezahlen?
Die erste oder einmalige Prämie wird 14 Tage nach Zugang des Versicherungsscheins fällig und ist unverzüglich zu zahlen.
Was passiert, wenn ich die erste Prämie zu spät zahle?
Dann beginnt der Versicherungsschutz erst ab dem Zeitpunkt der Zahlung. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat. Außerdem kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Prämie nicht gezahlt ist.
Was gilt als erste Prämie bei vereinbarter Ratenzahlung?
Ist die Zahlung der Jahresprämie in Raten vereinbart, gilt als erste Prämie nur die erste Rate der ersten Jahresprämie.
Kann der Versicherer die Leistung für Schäden vor Zahlung verweigern?
Für Versicherungsfälle bis zur Zahlung der Prämie ist der Versicherer nur dann nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer zuvor durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht hat.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2014