Beim TOP-Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser wird die Entschädigung verzinst, wenn sie nicht innerhalb eines Monats nach Schadenmeldung geleistet wird. Erfahren Sie, ab wann Zinsen laufen, wie hoch der Zinssatz ausfällt und wann die Zinsen fällig werden.
Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
- Die Entschädigung ist – soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – seit Anzeige des Schadens zu verzinsen.
- Der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat.
- Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 247 BGB), mindestens jedoch bei 4 Prozent und höchstens bei 6 Prozent Zinsen pro Jahr.
- Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Was bedeutet das konkret?
Wird die Entschädigung für Ihr Mehrfamilienhaus nicht zügig ausgezahlt, erhalten Sie einen Zinsausgleich. Die Verzinsung beginnt, wenn die Zahlung nicht innerhalb eines Monats nach der Schadenmeldung erfolgt, und läuft ab dem Zeitpunkt der Schadenanzeige. Für den Teil, der über den Zeitwert hinausgeht, kommt es auf den Nachweis der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung an. Wie hoch die Zinsen sind, richtet sich nach dem Basiszinssatz mit einer festgelegten Unter- und Obergrenze. Ausgezahlt werden die Zinsen gemeinsam mit der Entschädigung.
Häufige Fragen
Ab wann wird die Entschädigung verzinst?
Die Entschädigung ist seit Anzeige des Schadens zu verzinsen, soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird.
Wie wird der über den Zeitwert hinausgehende Teil verzinst?
Dieser Teil wird ab dem Zeitpunkt verzinst, in dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat.
Wie hoch ist der Zinssatz?
Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 247 BGB), mindestens jedoch bei 4 Prozent und höchstens bei 6 Prozent Zinsen pro Jahr.
Wann werden die Zinsen fällig?
Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.