Im TOP-Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser ist geregelt, wann die Entschädigung im Schadensfall fällig wird: nach Abschluss der Feststellungen zu Grund und Höhe, mit Anspruch auf eine Abschlagszahlung nach einem Monat und besonderen Regeln für den Teil über dem Zeitwertschaden.
a) Fälligkeit nach Abschluss der Feststellungen:
Die Entschädigung wird fällig, wenn die Feststellungen des Versicherers zum Grunde und zur Höhe des Anspruchs abgeschlossen sind.
Der Versicherungsnehmer kann einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.
b) Teil über dem Zeitwertschaden:
Der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung wird fällig, nachdem der Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherer den Nachweis geführt hat, dass er die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung sichergestellt hat.
Was bedeutet das konkret?
Die Auszahlung erfolgt, sobald der Versicherer geprüft hat, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht. Zieht sich diese Prüfung hin, gibt es nach einem Monat bereits eine Abschlagszahlung in Höhe des Mindestbetrags. Für den Anteil, der über den reinen Zeitwert hinausgeht, muss zunächst nachgewiesen werden, dass das beschädigte Gebäude tatsächlich wiederhergestellt oder wiederbeschafft wird.
Häufige Fragen
Wann wird die Entschädigung fällig?
Die Entschädigung wird fällig, wenn die Feststellungen des Versicherers zum Grunde und zur Höhe des Anspruchs abgeschlossen sind.
Kann ich eine Abschlagszahlung verlangen?
Ja. Einen Monat nach Meldung des Schadens kann der Versicherungsnehmer den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.
Wann wird der Teil über dem Zeitwertschaden ausgezahlt?
Dieser Teil wird fällig, nachdem der Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherer nachgewiesen hat, dass er die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung sichergestellt hat.
Für welches Objekt gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt im TOP-Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser.