Bei der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser entscheidet die Art der Schadenverursachung über den Versicherungsschutz: Bei Vorsatz entfällt die Leistung, während bei grober Fahrlässigkeit je nach Tarif unterschiedliche Regelungen und eine Entschädigungsgrenze gelten.
Im TOP Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser kann eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Schadenverursachung Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben:
- a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.
- b) Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, so wird sich der Versicherer nicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit berufen.
Die gesetzlichen und vertraglichen Obliegenheiten sowie die Bestimmungen über deren Verletzung bleiben hiervon unberührt.
Im TOP Plus Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser erfolgt der Übergang von Ersatzansprüchen unter bestimmten Bedingungen:
Bis zu einer Entschädigungsgrenze von 50.000,- Euro wird sich der Versicherer nicht auf grobe Fahrlässigkeit berufen. Erst nach Überschreitung dieses Betrages wird der Versicherer für den darüberhinausgehenden Teil des Schadens eine entsprechende Verhältniskürzung vornehmen.
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung beschreibt, wie sich die Ursache eines Schadens auf die Leistung auswirkt. Verursacht der Versicherungsnehmer den Schaden absichtlich, zahlt der Versicherer nicht. Bei grob fahrlässigem Verhalten hängt es vom gewählten Tarif ab, ob und in welchem Umfang der Versicherer die Leistung kürzt. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe und ersetzt nicht die genauen Bedingungen.
Häufige Fragen
Was passiert bei einem vorsätzlich herbeigeführten Schaden?
Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
Wie wird Vorsatz nachgewiesen?
Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.
Wie wird grobe Fahrlässigkeit im TOP Tarif behandelt?
Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, wird sich der Versicherer nicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit berufen. Die gesetzlichen und vertraglichen Obliegenheiten sowie die Bestimmungen über deren Verletzung bleiben unberührt.
Welche Grenze gilt bei grober Fahrlässigkeit im TOP Plus Tarif?
Bis zu einer Entschädigungsgrenze von 50.000,- Euro beruft sich der Versicherer nicht auf grobe Fahrlässigkeit. Erst nach Überschreitung dieses Betrages nimmt der Versicherer für den darüberhinausgehenden Teil des Schadens eine entsprechende Verhältniskürzung vor.