Im TOP Plus Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser ist festgelegt, wie lange die Leistungsgarantie gilt: für die beantragte Versicherungsart, solange der Vertrag durch einen Kooperationspartner betreut wird und auch nach Umstellung auf eine aktuellere, gleichwertige Tarifgeneration.
Die „Leistungsgarantie" des aktuellen Versicherungsvertrages gilt für die unter Nr. 3. beschriebene und beantragte Versicherungsart, sofern diese während der Laufzeit dieser Vereinbarung bei uns platziert wurde.
Weitere Punkte zur Geltungsdauer:
- Sie gilt, solange sich der betreffende Versicherungsvertrag in Betreuung durch einen Kooperationspartner der Bevollmächtigten befindet.
- Sie wird durch eine Umstellung des Vertrages in eine aktuellere, gleichwertige Tarifgeneration durch den Versicherungsnehmer nicht beendet.
Was bedeutet das konkret?
Die Leistungsgarantie bleibt bestehen, solange die beantragte Versicherungsart im Rahmen dieses Vertrages abgesichert ist und der Vertrag durch einen Kooperationspartner betreut wird. Wechselt der Versicherungsnehmer in eine neuere, gleichwertige Tarifgeneration, geht die Leistungsgarantie dadurch nicht verloren.
Häufige Fragen
Für welche Versicherungsart gilt die Leistungsgarantie?
Sie gilt für die unter Nr. 3. beschriebene und beantragte Versicherungsart, sofern diese während der Laufzeit dieser Vereinbarung platziert wurde.
Wie lange bleibt die Leistungsgarantie bestehen?
Sie gilt, solange sich der betreffende Versicherungsvertrag in Betreuung durch einen Kooperationspartner der Bevollmächtigten befindet.
Endet die Leistungsgarantie bei einem Tarifwechsel?
Nein. Eine Umstellung des Vertrages in eine aktuellere, gleichwertige Tarifgeneration durch den Versicherungsnehmer beendet die Leistungsgarantie nicht.
In welchem Tarif ist die Geltungsdauer der Leistungsgarantie festgelegt?
Im TOP Plus Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser ist die Geltungsdauer der Leistungsgarantie definiert und Bestandteil des Versicherungsschutzes.