Bei der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser hat die Anmeldung eines Grundpfandrechts durch einen Realgläubiger Folgen für die Kündigung: Für die Gefahrengruppe Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion sowie Absturz oder Anprall eines Luftfahrzeugs wird eine Kündigung des Versicherungsnehmers nur unter bestimmten nachgewiesenen Voraussetzungen wirksam.
Hat ein Realgläubiger sein Grundpfandrecht angemeldet, ist eine Kündigung des Versicherungsverhältnisses durch den Versicherungsnehmer für die folgende Gefahrengruppe nur in bestimmten Fällen wirksam:
Betroffene Gefahrengruppe:
- Brand
- Blitzschlag
- Explosion
- Implosion
- Absturz oder Anprall eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung
Die Kündigung ist in folgenden Fällen wirksam:
- Der Versicherungsnehmer hat mindestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsvertrags nachgewiesen, dass zu dem Zeitpunkt, zu dem die Kündigung spätestens zulässig war, das Grundstück nicht mit dem Grundpfandrecht belastet war,
- oder der Versicherungsnehmer hat mindestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsvertrags nachgewiesen, dass der Realgläubiger der Kündigung zugestimmt hat.
Dies gilt nicht für eine Kündigung nach Veräußerung oder im Versicherungsfall.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Kreditgeber (Realgläubiger) für das Mehrfamilienhaus ein Grundpfandrecht angemeldet hat, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag für die genannten Gefahren nicht ohne Weiteres kündigen. Er muss dafür rechtzeitig – mindestens einen Monat vor Vertragsablauf – nachweisen, dass entweder keine Belastung durch das Grundpfandrecht mehr bestand oder der Kreditgeber der Kündigung zugestimmt hat. Bei einer Kündigung nach Veräußerung oder im Versicherungsfall gelten diese Voraussetzungen nicht.
Häufige Fragen
Für welche Gefahren gelten die besonderen Kündigungsregeln?
Sie gelten für die Gefahrengruppe Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion sowie Absturz oder Anprall eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung.
Bis wann muss der Nachweis erbracht werden?
Der Versicherungsnehmer muss den Nachweis mindestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsvertrags erbringen.
Welche Nachweise machen die Kündigung wirksam?
Wirksam ist die Kündigung, wenn nachgewiesen wird, dass das Grundstück zum spätestens zulässigen Kündigungszeitpunkt nicht mit dem Grundpfandrecht belastet war, oder dass der Realgläubiger der Kündigung zugestimmt hat.
Gelten diese Voraussetzungen immer?
Nein. Sie gelten nicht für eine Kündigung nach Veräußerung oder im Versicherungsfall.