Im TOP Plus Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser legen klare Grenzen fest, wann die Leistungsgarantie greift und wann nicht – etwa bei Beitragsrückständen, Obliegenheitsverletzungen, bewusster Unterversicherung oder ausländischen Vorversicherungen. Auch Selbstbehalte, individuelle Vereinbarungen und die vereinbarte Versicherungssumme spielen eine Rolle.
a) Nach Ablauf des Vorvertrags vorgenommene Änderungen desselben bewirken keine Erweiterung der „Leistungsgarantie“.
b) Der Vorvertrag muss dem deutschen Versicherungsvertragsrecht unterliegen, d.h. es werden keine ausländischen Vorversicherungen berücksichtigt.
c) Die „Leistungsgarantie“ findet keine Anwendung, sofern der vertragliche Versicherer wegen der folgenden Gründe ganz oder teilweise leistungsfrei ist, oder der unmittelbare Vorvertrag vom Versicherer gekündigt wurde:
- aa) Nichtzahlung des Beitrages,
- bb) Obliegenheitsverletzung durch den Versicherungsnehmer,
- cc) arglistiger Täuschung oder Betrug,
- dd) vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalles durch den Versicherungsnehmer,
- ee) der unmittelbare Vorvertrag vom Versicherer gekündigt wurde.
d) Der vertragliche Versicherer leistet nicht für Differenzen zwischen den Grund-Versicherungssummen des Vorvertrags und des aktuellen Versicherungsvertrags, wenn in beiden Verträgen dasselbe Risiko versichert wurde und die Differenz vom Versicherungsnehmer willentlich verursacht wurde („bewusste Unterversicherung“).
e) Individuelle einzelvertraglich geregelte Vereinbarungen, die nach Vertragsabschluss erfolgen, werden als vorrangig angesehen und können die „Leistungsgarantie“ nachträglich einschränken bzw. ausschließen.
f) Einzelvertragliche, tariflich vereinbarte Selbstbehalte, die bei Vertragsabschluss mit dem jeweiligen Versicherungsnehmer vereinbart wurden, gehen der „Leistungsgarantie“ vor.
g) Assistance- und sonstige versicherungsfremde, sowie von der Versicherung extern zugekaufte Dienstleistungen fallen generell nicht unter die „Leistungsgarantie“.
h) Höchstgrenze der von Ihrer Versicherung zu erbringenden Leistung ist generell die im aktuellen Versicherungsvertrag mit der Versicherung vereinbarte Versicherungssumme unter Berücksichtigung einer ggf. vorhandenen Vorsorgeregelung.
Was bedeutet das konkret?
Die Leistungsgarantie sichert im TOP Plus Tarif einen Übergang von einer Vorversicherung zu. Sie hat allerdings klare Grenzen: Sie erweitert sich nicht durch spätere Änderungen des Vorvertrags, gilt nur für Vorverträge nach deutschem Versicherungsvertragsrecht und greift nicht, wenn der frühere Versicherer aus bestimmten Gründen nicht leisten musste. Individuelle Vereinbarungen und vereinbarte Selbstbehalte haben Vorrang, und die vereinbarte Versicherungssumme bildet stets die Obergrenze der Leistung. Diese Darstellung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Werden ausländische Vorversicherungen für die Leistungsgarantie berücksichtigt?
Nein. Der Vorvertrag muss dem deutschen Versicherungsvertragsrecht unterliegen. Ausländische Vorversicherungen werden nicht berücksichtigt.
Wann findet die Leistungsgarantie keine Anwendung?
Sie greift nicht, wenn der vertragliche Versicherer wegen Nichtzahlung des Beitrages, Obliegenheitsverletzung durch den Versicherungsnehmer, arglistiger Täuschung oder Betrug oder vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalles ganz oder teilweise leistungsfrei ist, oder wenn der unmittelbare Vorvertrag vom Versicherer gekündigt wurde.
Was gilt bei bewusster Unterversicherung?
Der vertragliche Versicherer leistet nicht für Differenzen zwischen den Grund-Versicherungssummen des Vorvertrags und des aktuellen Vertrags, wenn dasselbe Risiko versichert wurde und die Differenz vom Versicherungsnehmer willentlich verursacht wurde.
Wie hoch ist die maximale Leistung?
Höchstgrenze ist generell die im aktuellen Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungssumme unter Berücksichtigung einer ggf. vorhandenen Vorsorgeregelung.
Gehen vereinbarte Selbstbehalte der Leistungsgarantie vor?
Ja. Einzelvertragliche, tariflich vereinbarte Selbstbehalte, die bei Vertragsabschluss mit dem Versicherungsnehmer vereinbart wurden, gehen der Leistungsgarantie vor.