Bei der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser legt das Deckungslimit der Leistungsgarantie im TOP Plus Tarif fest, welcher maximale Betrag pro Schadenfall ausgezahlt wird und in welchen Bereichen die Leistungsgarantie keinen weitergehenden Schutz bietet.
Es gilt ein Deckungslimit von 250.000,- Euro für Leistungen aus der „Leistungsgarantie" gemäß Nr. 1. Unter Deckungslimit ist im Rahmen der „Leistungsgarantie" der pro Schadenfall maximal mögliche Auszahlungsbetrag zu verstehen.
- Die „Leistungsgarantie" gilt nicht für Leistungen, die aus einer unmittelbar vorhergegangenen „Allgefahrendeckung" oder der Mitversicherung unbenannter Gefahren zu erbringen gewesen wären.
- Für Leistungen, welche bei uns nur gegen Beitragszuschlag versicherbar sind, gilt die „Leistungsgarantie" nur dann, wenn diese Leistungen im aktuellen Versicherungsvertrag eingeschlossen wurden.
Über die „Leistungsgarantie" besteht in folgenden Bereichen Versicherungsschutz lediglich im Umfang des bei Ihrer Versicherung bestehenden Vertrags – die „Leistungsgarantie" bietet keinen weitergehenden Schutz für:
- Schäden am Leitungswassersystem (Zu- und Ableitungen), unabhängig davon, ob die Leitungen der Versorgung/Entsorgung des versicherten Gebäudes dienen;
- Weitere Elementarschäden (insbesondere Schäden durch Überschwemmung, Rückstau und Erdbeben);
- außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gelegene Risiken.
Was bedeutet das konkret?
Die Leistungsgarantie im TOP Plus Tarif zahlt pro Schadenfall höchstens bis zu einem festgelegten Höchstbetrag. In einigen genannten Bereichen greift sie nicht zusätzlich, sondern nur so weit, wie es der bestehende Vertrag ohnehin vorsieht. Diese Erläuterung dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Deckungslimit der Leistungsgarantie?
Es gilt ein Deckungslimit von 250.000,- Euro für Leistungen aus der „Leistungsgarantie" gemäß Nr. 1.
Was bedeutet das Deckungslimit genau?
Unter Deckungslimit ist im Rahmen der „Leistungsgarantie" der pro Schadenfall maximal mögliche Auszahlungsbetrag zu verstehen.
Für welche Bereiche bietet die Leistungsgarantie keinen weitergehenden Schutz?
In folgenden Bereichen besteht Versicherungsschutz lediglich im Umfang des bestehenden Vertrags: Schäden am Leitungswassersystem (Zu- und Ableitungen), weitere Elementarschäden (insbesondere Überschwemmung, Rückstau und Erdbeben) sowie außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gelegene Risiken.
Gilt die Leistungsgarantie auch für Leistungen mit Beitragszuschlag?
Für Leistungen, die nur gegen Beitragszuschlag versicherbar sind, gilt die „Leistungsgarantie" nur dann, wenn diese Leistungen im aktuellen Versicherungsvertrag eingeschlossen wurden.