Bei der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser erhält der Versicherungsnehmer den Neuwertanteil in der Neubauwertversicherung nur, wenn er die Wiederherstellung innerhalb von drei Jahren sicherstellt – andernfalls droht sogar eine Rückzahlungspflicht.
Neuwertanteil in der Neubauwertversicherung:
In der Neubauwertversicherung erwirbt der Versicherungsnehmer den Anspruch auf Zahlung des Teils der Entschädigung, der den Zeitwertschaden übersteigt (Neuwertanteil) nur, soweit und sobald er innerhalb von 3 Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalles sicherstellt, dass er die Entschädigung verwenden wird, um versicherte Sachen in gleicher Art und Zweckbestimmung an der bisherigen Stelle wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen.
Ist dies an der bisherigen Stelle rechtlich nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zu vertreten, so genügt es, wenn die Gebäude an anderer Stelle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wiederhergestellt werden.
Rückzahlungspflicht:
Der Versicherungsnehmer ist zur Rückzahlung des entschädigten Neuwertanteiles an den Versicherer verpflichtet, wenn er die auf den Neuwertanteil geleistete Entschädigung schuldhaft nicht zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versicherten Sachen verwendet.
Berechnung des Zeitwertschadens:
Der Zeitwertschaden errechnet sich aus der Entschädigung nach Nr. 1 a), b), c) und d) abzüglich der Wertminderung durch Alter und Abnutzung.
Was bedeutet das konkret?
Die Neubauwertversicherung zahlt zunächst den Zeitwert. Den darüber hinausgehenden Neuwertanteil bekommt man, wenn man rechtzeitig sicherstellt, dass das Geld tatsächlich für den Wiederaufbau oder die Wiederbeschaffung des Mehrfamilienhauses genutzt wird. Ist der Wiederaufbau am alten Standort nicht möglich oder nicht sinnvoll, darf innerhalb Deutschlands auch andernorts gebaut werden. Verwendet man das Geld schuldhaft nicht dafür, muss der Neuwertanteil zurückgezahlt werden.
Häufige Fragen
Wann erhalte ich den Neuwertanteil ausgezahlt?
Den Neuwertanteil erhält man nur, soweit und sobald man innerhalb von 3 Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalles sicherstellt, dass die Entschädigung zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen in gleicher Art und Zweckbestimmung an der bisherigen Stelle verwendet wird.
Was gilt, wenn der Wiederaufbau am bisherigen Standort nicht möglich ist?
Ist die Wiederherstellung an der bisherigen Stelle rechtlich nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zu vertreten, genügt es, wenn die Gebäude an anderer Stelle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wiederhergestellt werden.
Muss ich den Neuwertanteil zurückzahlen?
Ja. Der Versicherungsnehmer ist zur Rückzahlung des entschädigten Neuwertanteiles verpflichtet, wenn er die darauf geleistete Entschädigung schuldhaft nicht zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versicherten Sachen verwendet.
Wie wird der Zeitwertschaden berechnet?
Der Zeitwertschaden errechnet sich aus der Entschädigung nach Nr. 1 a), b), c) und d) abzüglich der Wertminderung durch Alter und Abnutzung.