Im TOP-Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser wirkt sich ein Widerspruch gegen eine Beitragsanpassung direkt auf die Entschädigung aus: Sie wird im Verhältnis der Jahresbeiträge gekürzt, wenn Erhöhungen nicht mitgetragen wurden.
Widerspricht der Versicherungsnehmer einer Erhöhung des Beitrages (§ 13 Nr. 2 c)), die vor Eintritt des Versicherungsfalles hätte wirksam werden sollen, wird die Entschädigung gekürzt.
Ablauf der Kürzung:
- Zunächst wird eine eventuell vorliegende Unterversicherung angerechnet (siehe Nr. 5).
- Anschließend wird die Entschädigung in dem Verhältnis gekürzt, wie sich der zuletzt berechnete Jahresbeitrag zu dem Jahresbeitrag verhält, den der Versicherungsnehmer ohne Widerspruch gegen jede seit Vertragsbeginn erfolgte Anpassung zu zahlen gehabt hätte.
Was bedeutet das konkret?
Wer einer Beitragserhöhung widerspricht, zahlt zwar weniger Beitrag, muss aber im Schadenfall mit einer entsprechend geringeren Entschädigung rechnen. Die Leistung wird an das Verhältnis zwischen dem tatsächlich gezahlten Beitrag und dem Beitrag angepasst, der ohne Widersprüche fällig gewesen wäre. Diese Angaben sind eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was passiert mit meiner Entschädigung, wenn ich einer Beitragsanpassung widerspreche?
Widersprechen Sie einer Erhöhung des Beitrages nach § 13 Nr. 2 c), die vor dem Versicherungsfall hätte wirksam werden sollen, wird die Entschädigung im Verhältnis der Jahresbeiträge gekürzt.
Wie wird die Kürzung der Entschädigung berechnet?
Die Entschädigung wird in dem Verhältnis gekürzt, wie sich der zuletzt berechnete Jahresbeitrag zu dem Jahresbeitrag verhält, den Sie ohne Widerspruch gegen jede seit Vertragsbeginn erfolgte Anpassung zu zahlen gehabt hätten.
Wird eine Unterversicherung dabei berücksichtigt?
Ja. Eine eventuell vorliegende Unterversicherung wird zunächst angerechnet (siehe Nr. 5), bevor die weitere Kürzung wegen des Widerspruchs erfolgt.
Auf welche Beitragsanpassungen bezieht sich die Kürzung?
Berücksichtigt wird jede seit Vertragsbeginn erfolgte Anpassung, gegen die widersprochen wurde, im Vergleich zum zuletzt berechneten Jahresbeitrag.