Bei der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser greift eine Unterversicherungsregelung für die Gebäude- und Mietverlustversicherung, wenn die gemeldeten Wohn- oder Gewerbeeinheiten erheblich geringer sind als tatsächlich vorhanden. Erfahren Sie, wie die Entschädigung im TOP- und TOP-Plus-Tarif berechnet und gekürzt wird und welche Ausnahmen gelten.
TOP-Tarif
Der TOP-Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser enthält eine Unterversicherungsregelung für die Gebäude- und Mietverlustversicherung.
Sind zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles die angezeigten / gemeldeten Wohn-/Gewerbeeinheiten erheblich geringer als die tatsächliche unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles vorhandene Anzahl der Wohn-/Gewerbeeinheiten (Unterversicherung), so wird die Entschädigung in dem Verhältnis der angezeigten / gemeldeten Wohn-/Gewerbeeinheiten zur tatsächlich unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles vorhandenen Wohn-/Gewerbeeinheiten nach folgender Berechnungsformel gekürzt:
Berechnungsformel:
Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der angezeigten / gemeldeten Anzahl der Wohn-/Gewerbeeinheiten dividiert durch tatsächliche unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles vorhandene Anzahl der Wohn-/Gewerbeeinheiten.
Bestimmungen hinsichtlich Entschädigungsgrenzen bzw. Selbstbehalten bleiben hiervon unberührt.
TOP Plus Tarif
Der TOP Plus Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser umfasst eine Unterversicherungsregelung für die Gebäude- und Mietverlustversicherung.
Sind zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles die angezeigten / gemeldeten Wohn-/Gewerbeeinheiten erheblich geringer als die tatsächliche unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles vorhandene Anzahl der Wohn-/Gewerbeeinheiten (Unterversicherung), so wird die Entschädigung in dem Verhältnis der angezeigten / gemeldeten Wohn-/Gewerbeeinheiten zur tatsächlich unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles vorhandenen Wohn-/Gewerbeeinheiten nach folgender Berechnungsformel gekürzt:
Berechnungsformel:
Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der angezeigten / gemeldeten Anzahl der Wohn-/Gewerbeeinheiten dividiert durch tatsächliche unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles vorhandene Anzahl der Wohn-/Gewerbeeinheiten.
Ausnahmen: Eine Unterversicherung wird nicht angerechnet:
- wenn der Schaden nicht mehr als 5.000,- Euro beträgt und
- bei Versicherungssummen auf Erstes Risiko.
Bestimmungen hinsichtlich Entschädigungsgrenzen bzw. Selbstbehalten bleiben hiervon unberührt.
Was bedeutet das konkret?
Bei einem Mehrfamilienhaus wird die Anzahl der Wohn- und Gewerbeeinheiten gemeldet. Weicht diese gemeldete Zahl deutlich von der tatsächlich vorhandenen Zahl nach unten ab, spricht man von Unterversicherung. In diesem Fall wird die Entschädigung anteilig gekürzt – im Verhältnis der gemeldeten zu den tatsächlich vorhandenen Einheiten. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind allein die oben genannten Formulierungen.
Häufige Fragen
Wann liegt eine Unterversicherung vor?
Eine Unterversicherung liegt vor, wenn zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles die angezeigten / gemeldeten Wohn-/Gewerbeeinheiten erheblich geringer sind als die tatsächliche unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles vorhandene Anzahl der Wohn-/Gewerbeeinheiten.
Wie wird die Entschädigung bei Unterversicherung berechnet?
Die Entschädigung ergibt sich aus dem Schadenbetrag multipliziert mit der angezeigten / gemeldeten Anzahl der Wohn-/Gewerbeeinheiten, dividiert durch die tatsächliche unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles vorhandene Anzahl der Wohn-/Gewerbeeinheiten.
Gibt es im TOP Plus Tarif Ausnahmen von der Unterversicherung?
Ja. Im TOP Plus Tarif wird eine Unterversicherung nicht angerechnet, wenn der Schaden nicht mehr als 5.000,- Euro beträgt und bei Versicherungssummen auf Erstes Risiko.
Wirken sich Entschädigungsgrenzen und Selbstbehalte weiterhin aus?
Ja. Bestimmungen hinsichtlich Entschädigungsgrenzen bzw. Selbstbehalten bleiben von der Unterversicherungsregelung unberührt.
Für welche Bereiche gilt die Unterversicherungsregelung?
Die Regelung gilt für die Gebäude- und Mietverlustversicherung im TOP-Tarif und im TOP Plus Tarif der Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser.