Beim TOP-Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser spielt die Mehrwertsteuer eine wichtige Rolle bei der Entschädigungsberechnung. Wann sie ersetzt wird und wann nicht, hängt unter anderem von der Vorsteuerabzugsberechtigung des Versicherungsnehmers ab – hier erfahren Sie die Details.
Der TOP-Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser berücksichtigt die Mehrwertsteuer bei der Entschädigungsberechnung von versicherten Schäden.
- a) Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist. Das gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
- b) Für die Berechnung der Entschädigung versicherter Kosten (§§ 10 und 11) und des versicherten Mietausfalls bzw. Mietwerts (§ 12) gilt a) entsprechend.
Was bedeutet das konkret?
Grundsätzlich kann die Mehrwertsteuer in die Entschädigung einfließen. Sie wird jedoch nicht erstattet, wenn Sie als Versicherungsnehmer die Steuer über den Vorsteuerabzug ohnehin zurückholen können oder wenn tatsächlich gar keine Mehrwertsteuer angefallen ist. Diese Regelung gilt gleichermaßen für versicherte Kosten sowie für Mietausfall und Mietwert.
Häufige Fragen
Wird die Mehrwertsteuer bei der Entschädigung ersetzt?
Ja, der TOP-Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser berücksichtigt die Mehrwertsteuer bei der Entschädigungsberechnung – außer in den genannten Ausnahmefällen.
Wann wird die Mehrwertsteuer nicht ersetzt?
Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist oder wenn er die Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
Gilt die Regelung auch für Mietausfall und Mietwert?
Ja. Für die Berechnung der Entschädigung versicherter Kosten (§§ 10 und 11) sowie des versicherten Mietausfalls bzw. Mietwerts (§ 12) gilt die Regelung aus Punkt a) entsprechend.
Was passiert, wenn keine Mehrwertsteuer gezahlt wurde?
Hat der Versicherungsnehmer die Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt, wird sie auch nicht ersetzt.