Im TOP-Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser sind Mietausfall und Mietwert für Wohnräume abgesichert, wenn Mieter berechtigt die Miete verweigern, selbst genutzte Räume unbenutzbar werden oder behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen den Ausfall verlängern.
Der Versicherer ersetzt:
- a) Mietausfall bei berechtigter Mietverweigerung: den Mietausfall einschließlich fortlaufender Mietnebenkosten, wenn Mieter von Wohnräumen infolge eines Versicherungsfalles zu Recht die Zahlung der Miete ganz oder teilweise verweigert haben,
- b) ortsüblichen Mietwert selbst genutzter oder unentgeltlich überlassener Räume: den ortsüblichen Mietwert von Wohnräumen einschließlich fortlaufender Nebenkosten im Sinne des Mietrechts, die der Versicherungsnehmer selbst bewohnt bzw. vom Versicherungsnehmer unentgeltlich an Dritte überlassen wurden und die infolge eines Versicherungsfalles unbenutzbar geworden sind, falls dem Versicherungsnehmer oder dem Dritten die Beschränkung auf einen benutzbar gebliebenen Teil der Wohnung nicht zugemutet werden kann,
- c) zusätzlichen Ausfall durch behördliche Beschränkungen: auch einen durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen verursachten zusätzlichen Mietausfall bzw. Mietwert,
- d) Mietausfall bei nachgewiesener Vermietung: den Mietausfall einschließlich fortlaufender Mietnebenkosten, wenn die Mieträume zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls nicht vermietet waren, und der Versicherungsnehmer die Vermietung zu einem in der Haftzeit liegenden Zeitpunkt nachweist, den ab diesem Zeitpunkt entstandene Mietausfall bis zum Ablauf der Haftzeit.
Was bedeutet das konkret?
Wird ein Wohngebäude durch einen versicherten Schaden beschädigt, können Mieteinnahmen ausbleiben oder selbst genutzte Wohnräume unbrauchbar werden. Der Tarif fängt solche finanziellen Folgen für Wohnräume auf – sowohl bei vermieteten als auch bei selbst bewohnten oder unentgeltlich überlassenen Räumen. Auch wenn Behörden den Wiederaufbau verzögern oder eine geplante Vermietung erst später beginnt, sind die daraus entstehenden Ausfälle im Rahmen der Regelungen berücksichtigt.
Häufige Fragen
Wann wird der Mietausfall für vermietete Wohnräume ersetzt?
Der Mietausfall einschließlich fortlaufender Mietnebenkosten wird ersetzt, wenn Mieter von Wohnräumen infolge eines Versicherungsfalles zu Recht die Zahlung der Miete ganz oder teilweise verweigert haben.
Sind auch selbst bewohnte Wohnräume abgesichert?
Ja. Ersetzt wird der ortsübliche Mietwert von Wohnräumen einschließlich fortlaufender Nebenkosten im Sinne des Mietrechts, die der Versicherungsnehmer selbst bewohnt oder unentgeltlich an Dritte überlassen hat und die infolge eines Versicherungsfalles unbenutzbar geworden sind – sofern die Beschränkung auf einen benutzbar gebliebenen Teil der Wohnung nicht zugemutet werden kann.
Was gilt bei behördlichen Wiederherstellungsbeschränkungen?
Auch ein durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen verursachter zusätzlicher Mietausfall bzw. Mietwert wird ersetzt.
Was passiert, wenn die Räume zum Schadenzeitpunkt nicht vermietet waren?
Weist der Versicherungsnehmer die Vermietung zu einem in der Haftzeit liegenden Zeitpunkt nach, wird der ab diesem Zeitpunkt entstandene Mietausfall einschließlich fortlaufender Mietnebenkosten bis zum Ablauf der Haftzeit ersetzt.