Im TOP-Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser sind versicherte Kosten zusätzlich auf Erstes Risiko bis zur vereinbarten Entschädigungsgrenze mitversichert. Wie die Entschädigung berechnet wird und welche Grenzen dabei gelten, erfahren Sie hier.
Die versicherten Kosten (§§ 10 und 11) sind jeweils zusätzlich auf Erstes Risiko bis zur hierfür vereinbarten Entschädigungsgrenze mitversichert.
Berechnungsgrundlage für die Entschädigung:
- Nachweis tatsächlich angefallener Kosten
- Berücksichtigung der jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen
Was bedeutet das konkret?
Zusätzlich zur eigentlichen Gebäudeentschädigung übernimmt der TOP-Tarif bestimmte Kosten separat – und zwar auf Erstes Risiko. Das heißt, sie werden bis zur festgelegten Grenze erstattet, ohne dass eine Unterversicherung angerechnet wird. Erstattet wird, was tatsächlich angefallen und nachgewiesen ist, innerhalb der vereinbarten Grenzen.
Häufige Fragen
Was bedeutet „auf Erstes Risiko“ bei den versicherten Kosten?
Die versicherten Kosten nach §§ 10 und 11 sind jeweils zusätzlich auf Erstes Risiko bis zur hierfür vereinbarten Entschädigungsgrenze mitversichert.
Wie wird die Entschädigung für versicherte Kosten berechnet?
Berechnungsgrundlage ist der Nachweis tatsächlich angefallener Kosten unter Berücksichtigung der jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen.
Bis zu welcher Höhe sind die Kosten mitversichert?
Die Kosten sind bis zur hierfür vereinbarten Entschädigungsgrenze mitversichert.
Für welchen Tarif und welchen Gebäudetyp gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt für den TOP-Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser.