Wer sein Mehrfamilienhaus mit der Domcura Gebäudeversicherung im TOP-Tarif absichert, profitiert davon, dass angezeigte bauliche Veränderungen im Versicherungsfall bei der Entschädigung berücksichtigt werden – wichtig für die passende Absicherung nach Umbauten und Erweiterungen.
Der TOP-Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser umfasst die Entschädigung bei angezeigten baulichen Veränderungen im Versicherungsfall.
Für die Höhe der Entschädigung gilt:
- Berücksichtigt werden die nach Vertragsschluss angezeigten Veränderungen an den versicherten Gebäuden.
- Maßgeblich ist die Anzeige gemäß § 13 Nr. 3.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie an Ihrem versicherten Mehrfamilienhaus nach Abschluss des Vertrags bauliche Veränderungen vornehmen und diese der Versicherung anzeigen, werden sie im Schadenfall bei der Berechnung der Entschädigung mit einbezogen. So bleibt die Absicherung auf dem Stand Ihres Gebäudes – vorausgesetzt, die Änderungen wurden ordnungsgemäß angezeigt.
Häufige Fragen
Werden bauliche Veränderungen an meinem Mehrfamilienhaus bei der Entschädigung berücksichtigt?
Ja. Im TOP-Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser werden angezeigte bauliche Veränderungen im Versicherungsfall bei der Höhe der Entschädigung berücksichtigt.
Welche Veränderungen fließen in die Entschädigung ein?
Berücksichtigt werden die nach Vertragsschluss gemäß § 13 Nr. 3 angezeigten Veränderungen an den versicherten Gebäuden.
Muss ich bauliche Veränderungen anzeigen?
Ja. Maßgeblich für die Berücksichtigung ist die Anzeige der Veränderungen gemäß § 13 Nr. 3.
In welchem Tarif gilt diese Leistung?
Diese Leistung ist im TOP-Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser enthalten.