Im TOP-Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser erfahren Sie, wie die Entschädigung in der Neubauwertversicherung berechnet wird – von zerstörten und beschädigten Gebäuden über sonstige Sachen bis zur Anrechnung von Restwerten und zur Abgrenzung von Reparatur und Totalschaden.
a) bei zerstörten Gebäuden:
die ortsüblichen Wiederherstellungskosten für das im Versicherungsvertrag in seiner konkreten Ausgestaltung beschriebene Gebäude bei Eintritt des Versicherungsfalles. Zur konkreten Ausgestaltung zählen:
- Anzahl Wohn- und/oder Gewerbeeinheiten
- Fläche
- Gebäudetyp
- Bauausführung und -ausstattung
- sonstige vereinbarte Merkmale, die für die Beitragsberechnung erheblich sind
Eingeschlossen sind die Architektengebühren sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten.
b) bei beschädigten Gebäuden:
die notwendigen Reparaturkosten in der im Versicherungsvertrag beschriebenen konkreten Ausgestaltung bei Eintritt des Versicherungsfalles. Zur konkreten Ausgestaltung zählen:
- Anzahl Wohn- und/oder Gewerbeeinheiten
- Fläche
- Gebäudetyp
- Bauausführung und -ausstattung
- sonstige vereinbarte Merkmale, die für die Beitragsberechnung erheblich sind
Hinzu kommt eine durch die Reparatur nicht ausgeglichene Wertminderung, höchstens jedoch die ortsüblichen Wiederherstellungskosten.
c) bei zerstörten oder abhanden gekommenen sonstigen Sachen:
der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand.
d) bei beschädigten sonstigen Sachen:
die notwendigen Reparaturkosten bei Eintritt des Versicherungsfalles zuzüglich einer durch die Reparatur nicht ausgeglichenen Wertminderung, höchstens jedoch die ortsüblichen Wiederherstellungskosten.
Eine sonstige Sache wird als beschädigt angesehen, wenn die Reparaturkosten bei Eintritt des Versicherungsfalles zuzüglich einer durch die Reparatur nicht ausgeglichenen Wertminderung nicht höher sind als der Neuwert der versicherten Sache. Sind die Wiederherstellungskosten höher, so liegt ein Totalschaden vor.
e) Restwerte:
Restwerte werden angerechnet.
Was bedeutet das konkret?
Die Neubauwertversicherung erstattet grundsätzlich die Kosten, die anfallen, um das Gebäude oder eine Sache im heutigen Neuzustand wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen. Bei einem zerstörten Gebäude sind das die ortsüblichen Wiederherstellungskosten inklusive Planungskosten. Bei einer Beschädigung sind es die Reparaturkosten samt verbleibender Wertminderung – begrenzt durch die Wiederherstellungskosten. Übersteigen die Wiederherstellungskosten diesen Rahmen, gilt der Fall als Totalschaden. Vom Ergebnis werden noch vorhandene Restwerte abgezogen.
Häufige Fragen
Was wird bei einem zerstörten Mehrfamilienhaus erstattet?
Erstattet werden die ortsüblichen Wiederherstellungskosten für das im Vertrag in seiner konkreten Ausgestaltung beschriebene Gebäude bei Eintritt des Versicherungsfalles, einschließlich der Architektengebühren sowie sonstiger Konstruktions- und Planungskosten.
Wie wird bei einem beschädigten Gebäude gerechnet?
Ersetzt werden die notwendigen Reparaturkosten in der im Vertrag beschriebenen konkreten Ausgestaltung bei Eintritt des Versicherungsfalles zuzüglich einer durch die Reparatur nicht ausgeglichenen Wertminderung, höchstens jedoch die ortsüblichen Wiederherstellungskosten.
Wann liegt bei einer sonstigen Sache ein Totalschaden vor?
Eine sonstige Sache gilt als beschädigt, wenn die Reparaturkosten zuzüglich einer durch die Reparatur nicht ausgeglichenen Wertminderung nicht höher sind als der Neuwert der Sache. Sind die Wiederherstellungskosten höher, liegt ein Totalschaden vor.
Werden Restwerte berücksichtigt?
Ja, Restwerte werden angerechnet.
Welche Merkmale bestimmen die konkrete Ausgestaltung des Gebäudes?
Maßgeblich sind die Anzahl der Wohn- und/oder Gewerbeeinheiten, die Fläche, der Gebäudetyp, die Bauausführung und -ausstattung sowie sonstige vereinbarte Merkmale, die für die Beitragsberechnung erheblich sind.