Für Mehrfamilienhäuser regelt der TOP-Tarif der Domcura Gebäudeversicherung, wie die Entschädigung in der Zeitwertversicherung berechnet wird – abhängig davon, ob Gebäude zerstört, beschädigt oder sonstige Sachen betroffen sind, wobei Wertminderung durch Alter und Abnutzung sowie Restwerte berücksichtigt werden.
Grundlage der Entschädigungsberechnung in der Zeitwertversicherung:
- a) bei zerstörten Gebäuden der Neubauwert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls abzüglich deren Wertminderung durch Alter und Abnutzung;
- b) bei beschädigten Gebäuden oder sonstigen beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten bei Eintritt des Versicherungsfalls zuzüglich einer durch die Reparatur nicht ausgeglichenen Wertminderung, höchstens jedoch der Zeitwert bei Eintritt des Versicherungsfalls;
- c) bei zerstörten oder abhanden gekommenen sonstigen Sachen der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand zum Zeitpunkt der Vereinbarung abzüglich deren Wertminderung durch Alter und Abnutzung.
- d) Restwerte werden angerechnet.
Was bedeutet das konkret?
Die Zeitwertversicherung berücksichtigt bei der Entschädigung den aktuellen Wert der betroffenen Sachen. Bei zerstörten Gebäuden wird vom Neubauwert die Wertminderung durch Alter und Abnutzung abgezogen. Bei beschädigten Gebäuden oder Sachen werden die notwendigen Reparaturkosten sowie eine verbleibende Wertminderung erstattet, aber höchstens bis zum Zeitwert. Für zerstörte oder abhandengekommene sonstige Sachen zählt der Wiederbeschaffungspreis abzüglich Wertminderung. Vorhandene Restwerte werden dabei angerechnet.
Häufige Fragen
Wie wird die Entschädigung bei einem zerstörten Gebäude berechnet?
Grundlage ist der Neubauwert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls, abzüglich der Wertminderung durch Alter und Abnutzung.
Was gilt bei beschädigten Gebäuden oder Sachen?
Erstattet werden die notwendigen Reparaturkosten bei Eintritt des Versicherungsfalls zuzüglich einer durch die Reparatur nicht ausgeglichenen Wertminderung, höchstens jedoch der Zeitwert bei Eintritt des Versicherungsfalls.
Wie werden zerstörte oder abhandengekommene sonstige Sachen ersetzt?
Maßgeblich ist der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand zum Zeitpunkt der Vereinbarung, abzüglich der Wertminderung durch Alter und Abnutzung.
Werden Restwerte berücksichtigt?
Ja, Restwerte werden angerechnet.