Die Domcura Gebäudeversicherung im TOP-Tarif für Mehrfamilienhäuser ersetzt Mietausfall und Mietwert nach einem Schadensfall bis zu 36 Monate lang. Erfahren Sie, wie die Haftzeit bei Auszug des Mieters und bei nachgewiesener Neuvermietung wirkt und welche Fristen dabei gelten.
Haftzeit:
- Mietausfall oder Mietwert werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Räume wieder benutzbar sind, höchstens jedoch für 36 Monate seit dem Eintritt des Versicherungsfalles.
- Mietausfall oder Mietwert werden nur insoweit ersetzt, wie der Versicherungsnehmer die mögliche Wiederbenutzung nicht schuldhaft verzögert.
Mitversichert:
a) Haftzeit bei Auszug des Mieters infolge des Schadens
Endet das Mietverhältnis infolge des Schadens und sind die Räume trotz Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt zum Zeitpunkt der Wiederherstellung nicht zu vermieten, wird der Mietverlust bis zur Neuvermietung über diesen Zeitpunkt hinaus für die Dauer von 3 Monaten ersetzt, höchstens jedoch bis zum Ablauf der Haftzeit.
b) Haftzeit bei Nachweis der unterbliebenen Vermietung infolge des Schadens
War das Gebäude zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls nicht vermietet und weist der Versicherungsnehmer die Vermietung zu einem in der Haftzeit liegenden Termin nach, wird der ab diesem Zeitpunkt entstandene Mietausfall bis zum Ablauf der Haftzeit gezahlt.
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihr Mehrfamilienhaus durch einen versicherten Schaden unbewohnbar, springt die Versicherung für die entgangene Miete oder den Mietwert ein – so lange, bis die Räume wieder nutzbar sind. Für den Sonderfall, dass Mieter ausziehen oder eine bereits geplante Vermietung nicht zustande kommt, gelten eigene Regelungen. Voraussetzung ist, dass Sie die Wiederbenutzung nicht selbst schuldhaft hinauszögern.
Häufige Fragen
Wie lange wird der Mietausfall ersetzt?
Mietausfall oder Mietwert werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, an dem die Räume wieder benutzbar sind, höchstens jedoch für 36 Monate seit dem Eintritt des Versicherungsfalles.
Was gilt, wenn der Mieter wegen des Schadens auszieht?
Endet das Mietverhältnis infolge des Schadens und sind die Räume trotz erforderlicher Sorgfalt zum Zeitpunkt der Wiederherstellung nicht zu vermieten, wird der Mietverlust bis zur Neuvermietung über diesen Zeitpunkt hinaus für die Dauer von 3 Monaten ersetzt, höchstens bis zum Ablauf der Haftzeit.
Was passiert, wenn das Gebäude zum Schadenszeitpunkt nicht vermietet war?
War das Gebäude zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls nicht vermietet und weist der Versicherungsnehmer eine Vermietung zu einem in der Haftzeit liegenden Termin nach, wird der ab diesem Zeitpunkt entstandene Mietausfall bis zum Ablauf der Haftzeit gezahlt.
Wird der Mietausfall auch bei selbst verschuldeter Verzögerung gezahlt?
Mietausfall oder Mietwert werden nur insoweit ersetzt, wie der Versicherungsnehmer die mögliche Wiederbenutzung nicht schuldhaft verzögert.