Die Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser übernimmt im TOP-Tarif Mehrkosten durch Preissteigerungen, die zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalls und der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter und vom Schaden betroffener Sachen entstehen – hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten und welche Fälle nicht versichert sind.
a) Was sind Mehrkosten durch Preissteigerungen?
Mehrkosten durch Preissteigerungen sind Aufwendungen für Preissteigerungen versicherter und vom Schaden betroffener Sachen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung.
b) Voraussetzung der unverzüglichen Wiederherstellung:
Wenn der Versicherungsnehmer die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung nicht unverzüglich veranlasst, werden die Mehrkosten nur in dem Umfang ersetzt, in dem sie auch bei unverzüglicher Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung entstanden wären.
c) Nicht versicherte Mehrkosten:
- Mehrkosten infolge von außergewöhnlichen Ereignissen
- Mehrkosten infolge von behördlichen Wiederherstellungs- oder Betriebsbeschränkungen
- Mehrkosten infolge von Kapitalmangel
Sofern behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versicherten und vom Schaden betroffenen Sachen verzögern, werden die dadurch entstandenen Preissteigerungen jedoch ersetzt.
Was bedeutet das konkret?
Steigen zwischen dem Schadenzeitpunkt und der Reparatur oder Neubeschaffung die Preise, so trägt die Versicherung diese zusätzlichen Kosten für die betroffenen Sachen. Wichtig ist, dass Sie die Wiederherstellung zügig anstoßen: Bummeln Sie unnötig, werden nur die Mehrkosten erstattet, die auch bei zügigem Handeln angefallen wären. Bestimmte Ursachen wie außergewöhnliche Ereignisse oder Kapitalmangel bleiben außen vor – behördlich bedingte Verzögerungen sind dagegen mitversichert.
Häufige Fragen
Was sind Mehrkosten durch Preissteigerungen?
Das sind Aufwendungen für Preissteigerungen versicherter und vom Schaden betroffener Sachen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung.
Was passiert, wenn ich die Wiederherstellung nicht sofort veranlasse?
Wenn Sie die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung nicht unverzüglich veranlassen, werden die Mehrkosten nur in dem Umfang ersetzt, in dem sie auch bei unverzüglicher Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung entstanden wären.
Welche Mehrkosten sind nicht versichert?
Nicht versichert sind Mehrkosten infolge von außergewöhnlichen Ereignissen, behördlichen Wiederherstellungs- oder Betriebsbeschränkungen oder Kapitalmangel.
Sind Preissteigerungen durch behördliche Verzögerungen erstattungsfähig?
Ja. Sofern behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versicherten und vom Schaden betroffenen Sachen verzögern, werden die dadurch entstandenen Preissteigerungen ersetzt.
In welchem Tarif ist diese Leistung enthalten?
Die Übernahme der Mehrkosten durch Preissteigerungen nach Eintritt des Versicherungsfalls ist im TOP-Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser enthalten.