Im TOP Plus Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser werden die Kosten für die Ursachenermittlung auch dann übernommen, wenn sich herausstellt, dass gar kein ersatzpflichtiger Schaden vorliegt – begrenzt auf 1.000 Euro je Versicherungsfall.
Der Versicherer ersetzt auch die Kosten für die Ermittlung und Feststellung der Schadenursache, wenn beim Versicherungsnehmer der Verdacht eines dem Grunde nach die Ersatzleistung auslösenden Ereignisses vorliegt, dann aber festgestellt wird, dass kein ersatzpflichtiger Schaden gegeben ist.
Nicht versichert sind:
- Kosten, die gemäß B 1 § 10 Nr. 17 versichert sind (Leckortungskosten bei nicht versichertem Rohrbruch, wenn ein Rohrbruch vermutet wird).
Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf 1.000,- Euro begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie den Verdacht haben, dass ein versicherter Schaden vorliegt, und die Ursache untersucht werden muss, trägt der Tarif diese Untersuchungskosten – selbst dann, wenn sich am Ende zeigt, dass kein ersatzpflichtiger Schaden vorlag. Für die Leckortung bei vermutetem, aber nicht versichertem Rohrbruch gilt eine gesonderte Regelung, und die Erstattung ist der Höhe nach begrenzt.
Häufige Fragen
Werden Ursachenermittlungskosten auch ohne ersatzpflichtigen Schaden übernommen?
Ja. Der Versicherer ersetzt die Kosten für die Ermittlung und Feststellung der Schadenursache auch dann, wenn zunächst der Verdacht eines Ersatzleistung auslösenden Ereignisses bestand, aber festgestellt wird, dass kein ersatzpflichtiger Schaden gegeben ist.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000,- Euro begrenzt.
Welche Kosten sind nicht versichert?
Nicht versichert sind Kosten, die gemäß B 1 § 10 Nr. 17 versichert sind, also Leckortungskosten bei nicht versichertem Rohrbruch, wenn ein Rohrbruch vermutet wird.
Für welchen Tarif gilt diese Leistung?
Diese Leistung gilt im TOP Plus Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser.