Wird bei festgestellter Nässe an einem versicherten Mehrfamilienhaus ein Rohrbruch vermutet, ersetzt die Domcura Gebäudeversicherung die Kosten der Ursachensuche – auch wenn sich am Ende zeigt, dass gar kein versicherter Rohrbruch vorliegt. Die Höhe der Entschädigung hängt vom gewählten Tarif ab.
TOP-Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser:
Der Versicherer ersetzt, soweit die Gefahr Leitungswasser versichert ist, die Kosten für die Ursachensuche bei an versicherten Gebäuden festgestellter Nässe. Das gilt auch dann, wenn sich durch die Untersuchung herausstellen sollte, dass kein Rohrbruch gemäß § 3 Nr. 1 und Nr. 2 vorliegt.
Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf 500,- Euro begrenzt.
TOP Plus Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser:
Der Versicherer ersetzt, soweit die Gefahr Leitungswasser versichert ist, die Kosten für die Ursachensuche bei an versicherten Gebäuden festgestellter Nässe. Das gilt auch dann, wenn sich durch die Untersuchung herausstellen sollte, dass kein Rohrbruch gemäß B 1 § 3 Nr. 1 und Nr. 2 VGB 2022-Top vorliegt.
Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf 5.000,- Euro begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn an Ihrem versicherten Mehrfamilienhaus Feuchtigkeit auftritt und Sie einen Rohrbruch vermuten, übernimmt der Versicherer die Kosten für die Suche nach der Ursache. Selbst wenn sich dabei zeigt, dass kein versicherter Rohrbruch vorliegt, bleiben Sie auf diesen Suchkosten nicht sitzen. Wie hoch die Erstattung ausfällt, richtet sich danach, ob Sie den TOP- oder den TOP Plus Tarif gewählt haben.
Häufige Fragen
Werden die Leckortungskosten auch übernommen, wenn kein Rohrbruch gefunden wird?
Ja. Der Versicherer ersetzt die Kosten für die Ursachensuche bei festgestellter Nässe auch dann, wenn sich herausstellt, dass kein Rohrbruch im Sinne der Bedingungen vorliegt.
Welche Voraussetzung muss erfüllt sein, damit die Kosten ersetzt werden?
Die Gefahr Leitungswasser muss versichert sein und die Nässe muss an versicherten Gebäuden festgestellt worden sein.
Bis zu welchem Betrag werden die Leckortungskosten erstattet?
Im TOP-Tarif ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf 500,- Euro begrenzt, im TOP Plus Tarif auf 5.000,- Euro.
Gilt die Begrenzung pro Versicherungsfall oder pro Jahr?
Die genannte Entschädigung ist jeweils je Versicherungsfall begrenzt.