Der TOP Plus Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser übernimmt die Kosten für Aufräumen, Müllentsorgung, Reinigung, Desinfektion und Schädlingsbekämpfung, wenn Messies oder Mietnomaden nach ihrem Auszug eine vermüllte Wohnung hinterlassen. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen, Fristen und Grenzen gelten.
a) Versicherte Kosten:
Versichert sind die erforderlichen und tatsächlich anfallenden Kosten nach dem Auszug von Messies oder Mietnomaden mit Vermüllung, um den Zustand der versicherten Sachen vor Eintritt des Versicherungsfalles wiederherzustellen.
Der Versicherer leistet Entschädigung für:
- die unmittelbar aus der Vermüllung entstandenen Aufräum- und Müllentsorgungskosten
- die danach anfallenden Reinigungs-, Desinfektions- und Schädlingsbekämpfungskosten
Nicht versichert sind anderweitige Kosten, wie z. B.:
- die Reparatur und Instandsetzung von Schäden an den versicherten Sachen
- das Öffnen der betroffenen Wohnung durch einen Schlüsseldienst
b) Begriffsbestimmungen:
aa) Messie:
Messie ist eine unter Vermüllungssyndrom leidende Person, die zwanghaft Gegenstände mit fraglichem Nutzwert sammelt und hortet. Dies führt im Extremfall zu einer Vermüllung des gesamten Wohnbereichs.
bb) Mietnomade:
Mietnomade ist ein Mieter, der von vornherein nicht die Absicht hat, die vereinbarten Mietzahlungen zu entrichten. Der Auszug aus der Wohnung erfolgt meistens erst nach einer polizeilichen Anzeige, einer Räumungsklage oder überstürzt, ohne die Mietschuld zu begleichen. Oft hinterlässt er dabei eine vermüllte Wohnung.
c) Obliegenheit zur Anzeige:
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den Mietnomaden unverzüglich wegen Betrugs nach § 263 StGB bei der Polizei anzuzeigen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, kann der Versicherer unter den in B1 § 18 Nr. 3 beschriebenen Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
d) Anrechnung der Kaution:
Ein Anspruch auf Entschädigung besteht nur in dem Umfang, in dem kein Schadenersatz aus einer hinterlegten Kaution erlangt werden kann.
e) Wartezeit:
Es gilt eine Wartezeit von 6 Monaten (Karenzzeit). Die Wartezeit beginnt zu dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), frühestens jedoch mit dem Eingang des Antrags beim Versicherer.
f) Entschädigungsgrenze:
Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf 10.000,- Euro begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Hinterlässt ein Messie oder Mietnomade nach dem Auszug eine vermüllte Wohnung im Mehrfamilienhaus, übernimmt der Tarif die Kosten, um den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Dazu zählen Aufräumen, Müllentsorgung, Reinigung, Desinfektion und Schädlingsbekämpfung. Reine Reparaturen oder ein Schlüsseldienst gehören nicht dazu. Wichtig sind die rechtzeitige Anzeige bei der Polizei, die Anrechnung einer Kaution, die Wartezeit sowie die Höchstgrenze je Schadenfall.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden bei Vermüllung übernommen?
Ersetzt werden die unmittelbar aus der Vermüllung entstandenen Aufräum- und Müllentsorgungskosten sowie die danach anfallenden Reinigungs-, Desinfektions- und Schädlingsbekämpfungskosten.
Welche Kosten sind nicht versichert?
Nicht versichert sind anderweitige Kosten, wie z. B. die Reparatur und Instandsetzung von Schäden an den versicherten Sachen oder das Öffnen der betroffenen Wohnung durch einen Schlüsseldienst.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000,- Euro begrenzt.
Gibt es eine Wartezeit?
Ja, es gilt eine Wartezeit von 6 Monaten (Karenzzeit). Sie beginnt zum im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsbeginn, frühestens jedoch mit dem Eingang des Antrags beim Versicherer.
Muss ich einen Mietnomaden anzeigen?
Ja, der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den Mietnomaden unverzüglich wegen Betrugs nach § 263 StGB bei der Polizei anzuzeigen. Bei Verletzung dieser Obliegenheit kann der Versicherer unter den in B1 § 18 Nr. 3 beschriebenen Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein.