Die Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser übernimmt in den Tarifen TOP und TOP Plus die nach einem Versicherungsfall notwendigen und tatsächlich angefallenen Aufräumungs-, Abbruch-, Absperr-, Bewegungs-, Schutz- und Feuerlöschkosten – inklusive Abfuhr von Schutt und freiwilliger Zuwendungen an Helfer bei der Brandbekämpfung.
TOP-Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser:
Der Versicherer ersetzt die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen und tatsächlich angefallenen:
- a) Aufräumungs-, Abbruch- und Absperrkosten: d. h. Kosten für das Aufräumen und den Abbruch versicherter Sachen, für das Abfahren von Schutt und sonstigen Resten dieser Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für das Ablagern und Vernichten sowie die Kosten für das Absperren von Straßen, Wegen und Grundstücken.
- b) Bewegungs- und Schutzkosten: d. h. Kosten, die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von versicherten Sachen und von Sachen, welche durch einen anderen Vertrag gegen dieselbe Gefahr versichert sind, andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen. Bewegungs- und Schutzkosten sind insbesondere Aufwendungen für De- oder Remontage von Maschinen oder sonstigen Sachen, für Durchbruch, Abriss oder Wiederaufbau von Gebäudeteilen oder für das Erweitern von Öffnungen.
- c) Feuerlöschkosten: d. h. Kosten, die der Versicherungsnehmer zur Brandbekämpfung für geboten halten durfte, einschließlich der Kosten nach Nr. 1 c), die nach jener Bestimmung nicht zu ersetzten sind. Dazu gehören auch freiwillige Zuwendungen des Versicherungsnehmers an Personen, die sich bei der Brandschutzbekämpfung eingesetzt haben. Sie sind nur zu ersetzen, wenn der Versicherer vorher zugestimmt hatte.
TOP Plus Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser:
Der Versicherer ersetzt die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen und tatsächlich angefallenen:
- a) Aufräumungs-, Abbruch- und Absperrkosten: d. h. Kosten für das Aufräumen und den Abbruch versicherter Sachen, für das Abfahren von Schutt und sonstigen Resten dieser Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für das Ablagern und Vernichten sowie die Kosten für das Absperren von Straßen, Wegen und Grundstücken.
- b) Bewegungs- und Schutzkosten: d. h. Kosten, die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von versicherten Sachen und von Sachen, welche durch einen anderen Vertrag gegen die selbe Gefahr versichert sind, andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen. Bewegungs- und Schutzkosten sind insbesondere Aufwendungen für De- oder Remontage von Maschinen oder sonstigen Sachen, für Durchbruch, Abriss oder Wiederaufbau von Gebäudeteilen oder für das Erweitern von Öffnungen.
- c) Feuerlöschkosten: d. h. Kosten, die der Versicherungsnehmer zur Brandbekämpfung für geboten halten durfte, einschließlich der Kosten nach B 1 § 10 Nr. 1 c), die nach jener Bestimmung nicht zu ersetzten sind. Dazu gehören auch freiwillige Zuwendungen des Versicherungsnehmers an Personen, die sich bei der Brandschutzbekämpfung eingesetzt haben. Sie sind nur zu ersetzen, wenn der Versicherer vorher zugestimmt hatte.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem versicherten Schaden am Mehrfamilienhaus entstehen häufig Folgekosten, die über den reinen Sachschaden hinausgehen. Dazu zählen etwa das Aufräumen und der Abbruch beschädigter Sachen, das Abfahren von Schutt, das Absperren von Straßen und Grundstücken, das Bewegen oder Schützen anderer Sachen für die Wiederherstellung sowie die Kosten der Brandbekämpfung. Diese Aufwendungen werden in den Tarifen TOP und TOP Plus als notwendige und tatsächlich angefallene Kosten ersetzt. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe – maßgeblich ist der jeweilige Tarif.
Häufige Fragen
Welche Folgekosten werden nach einem Schaden übernommen?
Ersetzt werden die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen und tatsächlich angefallenen Aufräumungs-, Abbruch- und Absperrkosten, Bewegungs- und Schutzkosten sowie Feuerlöschkosten.
Was zählt zu den Aufräumungs-, Abbruch- und Absperrkosten?
Dazu gehören Kosten für das Aufräumen und den Abbruch versicherter Sachen, für das Abfahren von Schutt und sonstigen Resten zum nächsten Ablagerungsplatz, für das Ablagern und Vernichten sowie für das Absperren von Straßen, Wegen und Grundstücken.
Sind freiwillige Zuwendungen an Helfer bei der Brandbekämpfung versichert?
Ja, freiwillige Zuwendungen an Personen, die sich bei der Brandschutzbekämpfung eingesetzt haben, gehören zu den Feuerlöschkosten. Sie sind jedoch nur zu ersetzen, wenn der Versicherer vorher zugestimmt hatte.
Unterscheiden sich TOP und TOP Plus bei diesen Kosten?
Beide Tarife ersetzen die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen und tatsächlich angefallenen Aufräumungs-, Abbruch-, Absperr-, Bewegungs-, Schutz- und Feuerlöschkosten. Weitere Einzelheiten hängen vom konkreten Tarif und Bedingungswerk ab.