Nach einem versicherten Schaden am Mehrfamilienhaus übernimmt die Domcura Gebäudeversicherung im TOP- und TOP-Plus-Tarif die notwendigen Kosten, um kontaminiertes Erdreich zu untersuchen, zu dekontaminieren, auszutauschen und den ursprünglichen Zustand des Grundstücks wiederherzustellen – bei fristgerechter behördlicher Anordnung und Meldung.
Der TOP-Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser übernimmt die Kosten für die Dekontamination von Erdreich nach einem versicherten Schaden.
a) Der Versicherer ersetzt die notwendigen Kosten, die dem Versicherungsnehmer auf Grund behördlicher Anordnungen in Folge eines Versicherungsfalls entstehen, um
- aa) Erdreich des im Versicherungsschein bezeichneten Grundstücks zu untersuchen oder zu dekontaminieren oder auszutauschen,
- bb) den Aushub in die nächstgelegene, geeignete Deponie zu transportieren und dort abzulagern oder zu vernichten,
- cc) insoweit den Zustand des im Versicherungsschein bezeichneten Grundstücks vor Eintritt des Versicherungsfalles wiederherzustellen.
b) Die Aufwendungen gemäß a) werden nur ersetzt, sofern die behördlichen Anordnungen
- aa) aufgrund von Gesetzen oder Verordnungen ergangen sind, die vor Eintritt des Versicherungsfalles erlassen waren und
- bb) eine Kontaminierung betreffen, die nachweislich infolge dieses Versicherungsfalles entstanden ist,
- cc) innerhalb von 9 Monaten seit Eintritt des Versicherungsfalles ergangen sind und dem Versicherer ohne Rücksicht auf Rechtsmittelfristen innerhalb von 3 Monaten seit Kenntnis der Anordnung gemeldet wurden.
c) Wird durch den Versicherungsfall eine bestehende Kontamination des Erdreichs erhöht, so werden nur die Aufwendungen ersetzt, die den für eine Beseitigung der bestehenden Kontamination erforderlichen Betrag übersteigen, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob und wann dieser Betrag ohne den Versicherungsfall aufgewendet worden wäre. Die hiernach nicht zu ersetzenden Kosten werden nötigenfalls durch Sachverständige festgestellt.
d) Aufwendungen aufgrund sonstiger behördlicher Anordnungen oder aufgrund sonstiger Verpflichtungen des Versicherungsnehmers einschließlich der sogenannten Einliefererhaftung werden nicht ersetzt.
e) Kosten gemäß a) gelten nicht als Aufräumungskosten gemäß Nr. 3 a).
Der TOP Plus Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser übernimmt die Kosten für die Dekontamination von Erdreich bei versicherten Schäden.
a) Der Versicherer ersetzt die notwendigen Kosten, die dem Versicherungsnehmer auf Grund behördlicher Anordnungen in Folge eines Versicherungsfalls entstehen, um
- aa) Erdreich des im Versicherungsschein bezeichneten Grundstücks zu untersuchen oder zu dekontaminieren oder auszutauschen,
- bb) den Aushub in die nächstgelegene, geeignete Deponie zu transportieren und dort abzulagern oder zu vernichten,
- cc) insoweit den Zustand des im Versicherungsschein bezeichneten Grundstücks vor Eintritt des Versicherungsfalles wiederherzustellen.
b) Die Aufwendungen gemäß a) werden nur ersetzt, sofern die behördlichen Anordnungen
- aa) aufgrund von Gesetzen oder Verordnungen ergangen sind, die vor Eintritt des Versicherungsfalles erlassen waren und
- bb) eine Kontaminierung betreffen, die nachweislich infolge dieses Versicherungsfalles entstanden ist,
- cc) innerhalb von 9 Monaten seit Eintritt des Versicherungsfalles ergangen sind und dem Versicherer ohne Rücksicht auf Rechtsmittelfristen innerhalb von 3 Monaten seit Kenntnis der Anordnung gemeldet wurden.
c) Wird durch den Versicherungsfall eine bestehende Kontamination des Erdreichs erhöht, so werden nur die Aufwendungen ersetzt, die den für eine Beseitigung der bestehenden Kontamination erforderlichen Betrag übersteigen, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob und wann dieser Betrag ohne den Versicherungsfall aufgewendet worden wäre. Die hiernach nicht zu ersetzenden Kosten werden nötigenfalls durch Sachverständige festgestellt.
d) Aufwendungen aufgrund sonstiger behördlicher Anordnungen oder aufgrund sonstiger Verpflichtungen des Versicherungsnehmers einschließlich der sogenannten Einliefererhaftung werden nicht ersetzt.
e) Kosten gemäß a) gelten nicht als Aufräumungskosten gemäß Nr. 3 a).
Was bedeutet das konkret?
Wenn nach einem versicherten Schaden das Erdreich Ihres Grundstücks verunreinigt ist und eine Behörde Maßnahmen anordnet, kommt der Versicherer für die notwendigen Kosten auf. Dazu zählen die Untersuchung, Dekontamination oder der Austausch des Erdreichs, der Transport und die Entsorgung des Aushubs auf einer geeigneten Deponie sowie die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands. Voraussetzung ist, dass die Anordnung auf bereits geltendem Recht beruht, die Verunreinigung nachweislich durch den Versicherungsfall entstanden ist und die vorgegebenen Fristen für Anordnung und Meldung eingehalten werden. War das Erdreich schon vorher belastet, wird nur der zusätzliche Aufwand ersetzt.
Häufige Fragen
Welche Maßnahmen zur Dekontamination werden übernommen?
Ersetzt werden die notwendigen Kosten, um das Erdreich des im Versicherungsschein bezeichneten Grundstücks zu untersuchen, zu dekontaminieren oder auszutauschen, den Aushub in die nächstgelegene geeignete Deponie zu transportieren und dort abzulagern oder zu vernichten sowie den Zustand des Grundstücks vor dem Versicherungsfall wiederherzustellen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die behördlichen Anordnungen müssen innerhalb von 9 Monaten seit Eintritt des Versicherungsfalles ergangen sein. Zudem müssen sie dem Versicherer ohne Rücksicht auf Rechtsmittelfristen innerhalb von 3 Monaten seit Kenntnis der Anordnung gemeldet werden.
Was gilt, wenn das Erdreich bereits vorher belastet war?
Wird durch den Versicherungsfall eine bestehende Kontamination erhöht, werden nur die Aufwendungen ersetzt, die den für die Beseitigung der bestehenden Kontamination erforderlichen Betrag übersteigen. Dies gilt ohne Rücksicht darauf, ob und wann dieser Betrag ohne den Versicherungsfall aufgewendet worden wäre. Die nicht zu ersetzenden Kosten werden nötigenfalls durch Sachverständige festgestellt.
Welche Kosten werden nicht ersetzt?
Nicht ersetzt werden Aufwendungen aufgrund sonstiger behördlicher Anordnungen oder aufgrund sonstiger Verpflichtungen des Versicherungsnehmers einschließlich der sogenannten Einliefererhaftung.
In welchen Tarifen ist die Dekontamination von Erdreich enthalten?
Die Kosten für die Dekontamination von Erdreich nach einem versicherten Schaden werden sowohl im TOP-Tarif als auch im TOP Plus Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser übernommen.