Bei der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser sieht der TOP-Tarif eine Selbstbeteiligung bei Leitungswasserschäden gemäß den Vertragsbedingungen vor. Wie hoch dieser Selbstbehalt je Versicherungsfall ausfällt, ergibt sich individuell aus dem Versicherungsschein und seinen Nachträgen.
Ein eventuell vereinbarter Selbstbehalt je Versicherungsfall ergibt sich aus dem Versicherungsschein oder seinen Nachträgen.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es im Mehrfamilienhaus zu einem Leitungswasserschaden, kann im TOP-Tarif ein fester Eigenanteil pro Schadenfall vorgesehen sein. Ob und in welcher Höhe ein solcher Selbstbehalt gilt, steht in Ihren persönlichen Vertragsunterlagen. Ein Blick in den Versicherungsschein und die Nachträge zeigt Ihnen, welche Regelung für Ihren Vertrag maßgeblich ist.
Häufige Fragen
Gibt es im TOP-Tarif eine Selbstbeteiligung bei Leitungswasserschäden?
Der TOP-Tarif der Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser sieht eine Selbstbeteiligung bei Leitungswasserschäden gemäß den Vertragsbedingungen vor.
Wo finde ich die Höhe meines Selbstbehalts?
Ein eventuell vereinbarter Selbstbehalt je Versicherungsfall ergibt sich aus dem Versicherungsschein oder seinen Nachträgen.
Gilt der Selbstbehalt je Versicherungsfall?
Ja, ein eventuell vereinbarter Selbstbehalt ergibt sich je Versicherungsfall aus dem Versicherungsschein oder seinen Nachträgen.
Ist immer ein Selbstbehalt vereinbart?
Ein Selbstbehalt ist nur eventuell vereinbart. Ob er für Ihren Vertrag gilt, ergibt sich aus dem Versicherungsschein oder seinen Nachträgen.