Bei der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser gibt es im TOP-Tarif klar definierte Ausschlüsse beim Leitungswasser: Von Regenwasser aus außenliegenden Regenrohren über Plansch- und Reinigungswasser bis zu Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden erfahren Sie hier, welche Leitungswasserschäden nicht versichert sind.
a) Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch:
- aa) Regenwasser aus außenliegenden Regenrohren,
- bb) Plansch- oder Reinigungswasser,
- cc) Schwamm,
- dd) Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau, es sei denn, es handelt sich um Leitungswasserschäden durch einen hierdurch verursachten Rohrbruch,
- ee) Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch,
- ff) Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser nach Nr. 3 die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat,
- gg) Brand, Blitzschlag, Explosion, Verpuffung, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung,
- hh) Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes,
- ii) Sturm, Hagel,
- jj) Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen mobilen Behältnissen.
b) Keine Entschädigung bei nicht bezugsfertigen Gebäuden:
Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, und an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen.
Was bedeutet das konkret?
Der TOP-Tarif der Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser deckt Leitungswasserschäden ab – jedoch mit klar benannten Grenzen. Wasser, das nicht aus dem Rohrleitungssystem stammt, etwa Regen-, Plansch- oder Reinigungswasser, sowie Schäden durch Naturereignisse wie Erdbeben, Sturm oder Überschwemmung zählen nicht zum Leitungswasserschutz. Auch Gebäude, die noch nicht bezugsfertig sind, sind nicht abgesichert. Diese Aufstellung dient als unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die vertraglichen Bedingungen.
Häufige Fragen
Ist Regenwasser aus außenliegenden Regenrohren versichert?
Nein. Schäden durch Regenwasser aus außenliegenden Regenrohren sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht versichert.
Sind Schäden durch Überschwemmung oder Grundwasser gedeckt?
Schäden durch Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge sowie den dadurch hervorgerufenen Rückstau sind nicht versichert – es sei denn, es handelt sich um Leitungswasserschäden durch einen hierdurch verursachten Rohrbruch.
Gilt der Schutz auch für Wasser aus Eimern oder Gießkannen?
Nein. Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen mobilen Behältnissen ist nicht versichert.
Sind Schäden an noch nicht bezugsfertigen Gebäuden versichert?
Nein. Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, sowie an den darin befindlichen Sachen.
Sind Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser abgedeckt?
Nein. Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht versichert.