Die Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser leistet bei frostbedingten und sonstigen Bruchschäden an Rohren außerhalb von Gebäuden – vom Zuleitungsrohr über Heizungs- und Gasrohre bis zu Anlagen erneuerbarer Energien. Je nach Tarif gelten unterschiedliche Umfänge und Entschädigungsgrenzen von bis zu 10.000 Euro je Versicherungsfall.
TOP-Tarif: Bruchschäden außerhalb von Gebäuden
Der Versicherer leistet Entschädigung für außerhalb von Gebäuden eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den:
- a) Zuleitungsrohren der Wasserversorgung,
- b) Rohren der Heizungs- und Klimaanlagen,
- c) Rohren von Anlagen der erneuerbaren Energien (z. B. Solarthermie, Geothermie-, Wärmepumpenanlagen, Photovoltaikanlagen) (außer Windkraftanlagen) oder bioenergetischen Anlagen,
- d) Rohren von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen,
- e) Rohren von Gasleitungen,
- f) Rohren von Schwimmbecken,
- g) Rohren von Regenwassernutzungsanlagen (z. B. Zisternen), soweit der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt.
- h) Ableitungsrohren der Wasserversorgung sowie Rohren von Fäkalien-/Kläranlagen, soweit
- aa) diese Rohre der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen und
- bb) der Versicherungsnehmer für diese Rohre die Gefahr trägt und
- cc) die Reparaturkosten nicht durch das Versorgungsunternehmen oder sonstige Dritte zu tragen sind.
Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf 5.000,- Euro begrenzt.
Top Plus Tarif: Regen- und Lüftungsrohre
Der Top Plus Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser deckt Leitungswasser-Bruchschäden außerhalb von Gebäuden an Regen- und Lüftungsrohren ab.
Der Versicherer leistet Entschädigung für außerhalb von Gebäuden eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an:
- a) Regenrohren und
- b) Rohren der Lüftungsanlagen, soweit der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt.
Top Plus Tarif: Ableitungsrohre
Der Top Plus Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser umfasst Leitungswasser-Bruchschäden außerhalb von Gebäuden an Ableitungsrohren.
Der Versicherer leistet Entschädigung für außerhalb von Gebäuden eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den Ableitungsrohren der Wasserversorgung sowie Rohren von Fäkalienanlagen/Kläranlagen, soweit:
- aa) diese Rohre der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen,
- bb) der Versicherungsnehmer für diese Rohre die Gefahr trägt,
- cc) die Reparaturkosten nicht durch das Versorgungsunternehmen oder sonstige Dritte zu tragen sind.
Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf 10.000,- Euro begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt: Springen Rohre außerhalb des Gebäudes – etwa durch Frost oder andere Ursachen –, kann der Versicherer den Schaden ersetzen. Welche Rohre genau abgedeckt sind und bis zu welcher Höhe entschädigt wird, hängt vom gewählten Tarif ab. Der Top Plus Tarif erweitert den Schutz gegenüber dem TOP-Tarif und sieht eine höhere Entschädigungsgrenze vor. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Welche Bruchschäden außerhalb des Gebäudes sind versichert?
Versichert sind außerhalb von Gebäuden eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an bestimmten Rohren, etwa Zuleitungsrohren der Wasserversorgung, Rohren der Heizungs- und Klimaanlagen, Gasleitungen, Rohren von Schwimmbecken sowie Anlagen der erneuerbaren Energien.
Wie hoch ist die Entschädigung im TOP-Tarif?
Im TOP-Tarif ist die Entschädigung für Bruchschäden außerhalb von Gebäuden je Versicherungsfall auf 5.000,- Euro begrenzt.
Was leistet der Top Plus Tarif zusätzlich?
Der Top Plus Tarif deckt zusätzlich Bruchschäden an Regenrohren und Rohren der Lüftungsanlagen ab sowie an Ableitungsrohren der Wasserversorgung und Rohren von Fäkalien-/Kläranlagen. Die Entschädigung ist hierfür je Versicherungsfall auf 10.000,- Euro begrenzt.
Unter welchen Voraussetzungen sind Ableitungsrohre mitversichert?
Ableitungsrohre sind mitversichert, soweit diese Rohre der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen, der Versicherungsnehmer für diese Rohre die Gefahr trägt und die Reparaturkosten nicht durch das Versorgungsunternehmen oder sonstige Dritte zu tragen sind.
Sind Windkraftanlagen bei den erneuerbaren Energien eingeschlossen?
Nein. Rohre von Anlagen der erneuerbaren Energien wie Solarthermie, Geothermie-, Wärmepumpen- und Photovoltaikanlagen sind erfasst, Windkraftanlagen sind ausdrücklich ausgenommen.