Bei der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser entscheidet das Verhalten des Versicherungsnehmers über die Leistung: Wer eine Obliegenheit vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, muss mit Kündigung, Leistungsfreiheit oder Kürzung rechnen. Erfahren Sie, welche Rechtsfolgen gelten und warum bis 50.000 Euro auf grobe Fahrlässigkeit verzichtet wird.
a) Kündigungsrecht bei Obliegenheitsverletzung vor dem Versicherungsfall:
Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalles (siehe Nr. 1) gegenüber dem Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem er Kenntnis von der Obliegenheitsverletzung erlangt hat, fristlos kündigen.
Das Kündigungsrecht des Versicherers ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat.
b) Leistungsfreiheit und Kürzung:
Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit nach Nr. 1 oder Nr. 2 vorsätzlich, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen.
c) Fehlende Ursächlichkeit:
Außer im Falle einer arglistigen Obliegenheitsverletzung ist der Versicherer jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist.
d) Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit nach dem Versicherungsfall:
Verletzt der Versicherungsnehmer eine nach Eintritt des Versicherungsfalles bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, ist der Versicherer nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.
Der TOP Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser regelt die vertraglich vereinbarten Obliegenheiten des Versicherungsnehmers und Sicherheitsvorschriften.
Bis zu einer Entschädigungsgrenze von 50.000,- Euro wird sich der Versicherer nicht auf grobe Fahrlässigkeit berufen. Erst nach Überschreitung dieses Betrages wird der Versicherer für den darüber hinausgehenden Teil des Schadens eine entsprechende Verhältniskürzung vornehmen.
Was bedeutet das konkret?
Als Versicherungsnehmer haben Sie bestimmte Pflichten – sowohl vor als auch nach einem Schadenfall. Verletzen Sie diese absichtlich oder grob fahrlässig, kann der Versicherer den Vertrag kündigen, die Leistung kürzen oder ganz verweigern. Können Sie beweisen, dass die Pflichtverletzung keinen Einfluss auf den Schaden oder dessen Bearbeitung hatte, bleibt die Leistung – außer bei Arglist – erhalten. Im TOP Tarif verzichtet der Versicherer bis zu einer bestimmten Grenze darauf, sich auf grobe Fahrlässigkeit zu berufen.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich eine Obliegenheit vorsätzlich verletze?
Verletzen Sie eine Obliegenheit nach Nr. 1 oder Nr. 2 vorsätzlich, ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Was gilt bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit?
Bei grob fahrlässiger Verletzung ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit müssen Sie beweisen.
Kann der Versicherer den Vertrag kündigen?
Ja. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit vor dem Versicherungsfall kann der Versicherer innerhalb eines Monats nach Kenntnis fristlos kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie beweisen, dass Sie weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt haben.
Bleibt die Leistung erhalten, wenn die Verletzung keinen Einfluss hatte?
Außer bei arglistiger Obliegenheitsverletzung ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die Verletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für Feststellung oder Umfang der Leistungspflicht ursächlich war.
Bis zu welcher Grenze wird auf grobe Fahrlässigkeit verzichtet?
Im TOP Tarif beruft sich der Versicherer bis zu einer Entschädigungsgrenze von 50.000,- Euro nicht auf grobe Fahrlässigkeit. Erst darüber hinaus nimmt er für den übersteigenden Teil des Schadens eine entsprechende Verhältniskürzung vor.