Bei der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser wird die Entschädigung verzinst, wenn sie nicht innerhalb eines Monats nach der Schadenmeldung geleistet wird – mit klaren Regeln zu Beginn, Höhe und Fälligkeit der Zinsen.
Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
- Die Entschädigung ist – soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – seit Anzeige des Schadens zu verzinsen.
- Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 247 BGB), mindestens jedoch bei 4 Prozent und höchstens bei 6 Prozent Zinsen pro Jahr.
- Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Was bedeutet das konkret?
Wird die fällige Entschädigung nicht recht zügig ausgezahlt, gibt es dafür einen Ausgleich in Form von Zinsen. Diese laufen ab der Schadenanzeige, wenn die Zahlung länger als einen Monat auf sich warten lässt. Wie hoch die Zinsen ausfallen, orientiert sich am gesetzlichen Basiszinssatz – bewegt sich aber innerhalb einer festgelegten Ober- und Untergrenze. Ausgezahlt werden die Zinsen gemeinsam mit der Entschädigung.
Häufige Fragen
Ab wann wird die Entschädigung verzinst?
Die Entschädigung ist seit der Anzeige des Schadens zu verzinsen, soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird.
Wie hoch ist der Zinssatz?
Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 247 BGB), mindestens jedoch bei 4 Prozent und höchstens bei 6 Prozent Zinsen pro Jahr.
Wann werden die Zinsen fällig?
Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Gilt die Verzinsung uneingeschränkt?
Die genannten Regelungen gelten, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht.