Bei der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser errechnet sich der Beitrag aus den vereinbarten Merkmalen wie Wohn- und Nutzfläche, Gebäudetyp und Alter sowie dem Anpassungsfaktor. Erfahren Sie, wie sich der Beitrag über den Baupreis- und Tariflohnindex verändert, wann Sie einer Erhöhung widersprechen können und wie der Rabatt nach Gebäudealter gestaffelt ist.
a) Ermittlung des Beitrags
Grundlagen der Ermittlung des Beitrags sind:
- die vereinbarten Merkmale, die für die Beitragsberechnung erheblich sind (z. B. Wohn- und Nutzfläche oder Grundfläche, Gebäudetyp, Bauausführung und -ausstattung, Nutzung, Alter des Gebäudes oder sonstige vereinbarte Merkmale),
- der Anpassungsfaktor (Nr. 2 b)).
Der Grundbeitrag errechnet sich aus der Wohn- und Nutzfläche multipliziert mit dem Beitrag je qm Wohn- und Nutzfläche.
Der jeweils zu zahlende Jahresbeitrag wird berechnet durch Multiplikation des vereinbarten Grundbeitrags mit dem Anpassungsfaktor.
Dies gilt für den Grundbeitrag beim Nebengebäudekonzept entsprechend; maßgeblich ist hierbei die Grundfläche.
b) Anpassung des Beitrags gemäß Anpassungsfaktor
aa) Der Beitrag verändert sich entsprechend der Anpassung des Versicherungsschutzes (siehe Nr. 1) gemäß der Erhöhung oder Verminderung des Anpassungsfaktors.
bb) Der Anpassungsfaktor erhöht oder vermindert sich jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres für die in diesem Jahr beginnende Versicherungsperiode entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der jeweils für den Monat Mai des Vorjahres veröffentlichte Baupreisindex für Wohngebäude und der für den Monat April des Vorjahres veröffentlichte Tariflohnindex für das Baugewerbe verändert haben.
- Beide Indizes gibt das Statistische Bundesamt bekannt.
- Bei dieser Anpassung wird die Änderung des Baupreisindexes zu 80 Prozent und die des Tariflohnindexes zu 20 Prozent berücksichtigt.
- Bei dieser Berechnung wird jeweils auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
- Der Anpassungsfaktor wird auf zwei Stellen nach dem Komma errechnet und gerundet.
- Soweit bei Rundungen die dritte Zahl nach dem Komma eine Fünf oder eine höhere Zahl ist, wird aufgerundet, sonst abgerundet.
cc) Bei der Berechnung des Prozentsatzes, um den sich der Anpassungsfaktor ändert, werden auch sämtliche Anpassungen seit Vertragsbeginn, die aufgrund von einem oder mehreren Widersprüchen des Versicherungsnehmers (siehe c)) unterblieben sind, berücksichtigt. Eine nur teilweise Berücksichtigung unterbliebener Anpassungen ist nicht möglich. Der Versicherungsnehmer wird damit so gestellt, als ob seit Vertragsbeginn keinerlei Widersprüche erfolgt wären.
dd) Der Versicherungsnehmer kann einer Erhöhung des Beitrags innerhalb eines Monats, nachdem ihm die Mitteilung über die Erhöhung des Anpassungsfaktors zugegangen ist, durch Erklärung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Damit wird die Erhöhung nicht wirksam. In diesem Fall wird bei Eintritt eines Versicherungsfalles die Entschädigung (einschließlich Kosten und Mietausfall) nur anteilig gezahlt. Über den jeweils geltenden Anteil wird der Versicherungsnehmer informiert.
c) Anpassung des Beitrags gemäß Gebäudealter
aa) Gebäude mit einem Gebäudealter jünger als 30 Jahre erhalten einen Rabatt auf den Grundbeitrag der gewählten Standard-, Komfort- oder Top-Schutz (B 1 bis B 3 VGB 2024-Standard). Der Rabatt baut sich mit steigendem Gebäudealter kontinuierlich ab. Bei zusätzlich zum Standard-, Komfort-, und Top-Versicherungsschutz gewählten und beitragspflichtigen Einschlüssen (B 4 bis B 8 VGB 2024-Standard) wird der Rabatt nicht berücksichtigt.
bb) Maßgebend für die Beitragseinstufung eines Neuvertrages ist das Alter des Gebäudes zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres. Die Anpassung des Beitrags erfolgt zu jeder Hauptfälligkeit. Hierbei wird das Gebäudealter als Differenz der vollen Jahre zwischen dem jeweiligen Versicherungsjahr (Hauptfälligkeit des Vertrages) und dem Jahr der ersten Bezugsfertigstellung des versicherten Gebäudes (Baujahr) bestimmt.
cc) Beitragsanpassungen (A § 17 und B 1 § 11 Nr. 2 b) VGB 2024-Standard) bleiben hiervon unberührt und können neben dieser durchgeführt werden.
dd) Rabattstaffel Gebäudealter
| Stufe | Gebäudealter | Rabatt |
| 0 | 0 Jahre (Bezugsfertigstellungszeitpunkt) |
60% |
| 1 | über 0 bis 1 Jahre | 60% |
| 2 | über 1 bis 2 Jahre | 58% |
| 3 | über 2 bis 3 Jahre | 56% |
| 4 | über 3 bis 4 Jahre | 54% |
| 5 | über 4 bis 5 Jahre | 52% |
| 6 | über 5 bis 6 Jahre | 50% |
| 7 | über 6 bis 7 Jahre | 48% |
| 8 | über 7 bis 8 Jahre | 46% |
| 9 | über 8 bis 9 Jahre | 44% |
| 10 | über 9 bis 10 Jahre | 42% |
| 11 | über 10 bis 11 Jahre | 40% |
| 12 | über 11 bis 12 Jahre | 38% |
| 13 | über 12 bis 13 Jahre | 36% |
| 14 | über 13 bis 14 Jahre | 34% |
| 15 | über 14 bis 15 Jahre | 32% |
| 16 | über 15 bis 16 Jahre | 30% |
| 17 | über 16 bis 17 Jahre | 28% |
| 18 | über 17 bis 18 Jahre | 26% |
| 19 | über 18 bis 19 Jahre | 24% |
| 20 | über 19 bis 20 Jahre | 22% |
| 21 | über 20 bis 21 Jahre | 20% |
| 22 | über 21 bis 22 Jahre | 18% |
| 23 | über 22 bis 23 Jahre | 16% |
| 24 | über 23 bis 24 Jahre | 14% |
| 25 | über 24 bis 25 Jahre | 12% |
| 26 | über 25 bis 26 Jahre | 10% |
| 27 | über 26 bis 27 Jahre | 8% |
| 28 | über 27 bis 28 Jahre | 6% |
| 29 | über 28 bis 29 Jahre | 4% |
| 30 | über 29 bis 30 Jahre | 2% |
| 31 | über 30 Jahre | entfällt |
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag für Ihr Einfamilienhaus setzt sich aus einem Grundbeitrag zusammen, der sich an Ihrer Wohn- und Nutzfläche und weiteren Merkmalen orientiert und dann mit einem Anpassungsfaktor multipliziert wird. Dieser Faktor wird jährlich anhand offizieller Bau- und Lohnindizes fortgeschrieben, damit der Versicherungsschutz mit den Baukosten Schritt hält. Jüngere Gebäude profitieren zusätzlich von einem Rabatt, der mit zunehmendem Alter des Hauses Jahr für Jahr kleiner wird. Einer Beitragserhöhung durch den Anpassungsfaktor können Sie fristgerecht widersprechen – dann greift im Schadenfall allerdings nur eine anteilige Entschädigung.
Häufige Fragen
Wie wird der Jahresbeitrag berechnet?
Der Grundbeitrag ergibt sich aus der Wohn- und Nutzfläche multipliziert mit dem Beitrag je qm Wohn- und Nutzfläche. Der zu zahlende Jahresbeitrag wird durch Multiplikation des vereinbarten Grundbeitrags mit dem Anpassungsfaktor berechnet. Beim Nebengebäudekonzept ist die Grundfläche maßgeblich.
Wie verändert sich der Anpassungsfaktor?
Er erhöht oder vermindert sich jeweils zum 1. Januar entsprechend dem veröffentlichten Baupreisindex für Wohngebäude (Mai des Vorjahres) und dem Tariflohnindex für das Baugewerbe (April des Vorjahres). Der Baupreisindex wird zu 80 Prozent, der Tariflohnindex zu 20 Prozent berücksichtigt. Beide Indizes gibt das Statistische Bundesamt bekannt.
Kann ich einer Beitragserhöhung widersprechen?
Ja. Sie können innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung des Anpassungsfaktors in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) widersprechen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Erhöhung wird dann nicht wirksam, jedoch wird im Versicherungsfall die Entschädigung einschließlich Kosten und Mietausfall nur anteilig gezahlt.
Welcher Rabatt gilt für neuere Gebäude?
Gebäude jünger als 30 Jahre erhalten einen Rabatt auf den Grundbeitrag des gewählten Standard-, Komfort- oder Top-Schutzes. Zum Bezugsfertigstellungszeitpunkt beträgt der Rabatt 60 % und baut sich mit steigendem Gebäudealter kontinuierlich ab; über 30 Jahre entfällt er. Für beitragspflichtige Einschlüsse (B 4 bis B 8) wird der Rabatt nicht berücksichtigt.
Wie wird das Gebäudealter bestimmt?
Das Gebäudealter ergibt sich als Differenz der vollen Jahre zwischen dem jeweiligen Versicherungsjahr (Hauptfälligkeit des Vertrages) und dem Jahr der ersten Bezugsfertigstellung des Gebäudes (Baujahr). Maßgebend ist das Alter zu Beginn jedes Versicherungsjahres, die Anpassung erfolgt zu jeder Hauptfälligkeit.