Die Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser übernimmt im TOP Tarif die Kosten für die fachgerechte Beseitigung oder Umsiedlung von Wespen-, Hornissen- und Bienennestern am oder im versicherten Gebäude – bis zu einer festgelegten Höchstgrenze je Versicherungsjahr. Wann genau geleistet wird und welche Fälle ausgeschlossen sind, erfahren Sie hier.
Der Versicherer ersetzt die Kosten für die fachgerechte Beseitigung bzw. Umsiedlung von Wespen-, Hornissen- und Bienennestern, sofern sich diese im oder am versicherten Gebäude gemäß B 1 § 6 Nr. 1 a) bis c) VGB 2024 - Standard befinden.
Höhe der Entschädigung:
- Die Entschädigung ist je Versicherungsjahr auf 5.000,- Euro begrenzt.
Ausschlüsse:
- Für Wespen-, Hornissen- oder Bienennester, die bereits vor Vertragsbeginn vorhanden waren, besteht keine Kostenübernahme.
- Ebenfalls ausgeschlossen ist die Entschädigung, wenn eine Entfernung bzw. Umsiedlung des Nestes aufgrund von rechtlichen Gründen (z. B. Artenschutz) nicht zulässig ist.
Was bedeutet das konkret?
Wenn sich ein Wespen-, Hornissen- oder Bienennest am oder im versicherten Einfamilienhaus befindet, kann der Versicherer die Kosten für dessen fachgerechte Beseitigung oder Umsiedlung tragen. Dies gilt jedoch nur im Rahmen des TOP Tarifs und bis zu einer jährlichen Höchstgrenze. Nester, die schon vor Vertragsbeginn da waren, oder Fälle, in denen eine Entfernung rechtlich nicht erlaubt ist, sind nicht abgedeckt.
Häufige Fragen
Welche Nester sind von der Kostenübernahme erfasst?
Erfasst sind Wespen-, Hornissen- und Bienennester, die sich im oder am versicherten Gebäude gemäß B 1 § 6 Nr. 1 a) bis c) VGB 2024 - Standard befinden.
Bis zu welcher Höhe werden die Kosten erstattet?
Die Entschädigung ist je Versicherungsjahr auf 5.000,- Euro begrenzt.
Sind bereits vor Vertragsbeginn vorhandene Nester versichert?
Nein. Für Wespen-, Hornissen- oder Bienennester, die bereits vor Vertragsbeginn vorhanden waren, besteht keine Kostenübernahme.
Was gilt, wenn eine Entfernung rechtlich nicht zulässig ist?
Ist eine Entfernung bzw. Umsiedlung des Nestes aufgrund von rechtlichen Gründen (z. B. Artenschutz) nicht zulässig, ist die Entschädigung ausgeschlossen.
In welchem Tarif ist diese Leistung enthalten?
Die Kosten für die Beseitigung von Wespen-, Hornissen- und Bienennestern werden im TOP Tarif der Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser übernommen.