Bricht bei der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser jemand wegen eines Versicherungsfalls seinen Urlaub oder eine Dienstreise ab, werden notwendige Rückreisekosten ersetzt – je nach Tarif von 500 Euro über 5.000 Euro bis zu 10.000 Euro je Versicherungsfall. Der Komfort- und der TOP-Tarif erstatten zusätzlich Reiseunterbrechungskosten samt Rückreise an den Urlaubs- oder Dienstreiseort.
Der Versicherer ersetzt die notwendigen und tatsächlich angefallenen Fahrtkosten, wenn der Versicherungsnehmer und/oder ein mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebender Familienangehöriger wegen eines Versicherungsfalles vorzeitig seine Urlaubs-/Dienstreise abbricht und an den Schadensort zurückreist.
Fahrtmehrkosten werden für ein angemessenes Reisemittel ersetzt, entsprechend dem benutzten Urlaubs-/Dienstreisemittel und der Dringlichkeit der Reise an den Schadensort.
Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf 500,- Euro begrenzt.
Komfort Tarif – Rückreise- und Reiseunterbrechungskosten aus Urlaub und Dienstreise bei Schäden:
Der Versicherer ersetzt die notwendigen und tatsächlich angefallenen Fahrtkosten, wenn der Versicherungsnehmer und/oder ein mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebender Familienangehöriger wegen eines Versicherungsfalles vorzeitig seine Urlaubs-/Dienstreise abbricht oder unterbricht und an den Schadensort sowie ggf. zurück an den Urlaubs-/Dienstreiseort reist.
Fahrtmehrkosten werden für ein angemessenes Reisemittel ersetzt, entsprechend dem benutzten Urlaubs-/Dienstreisemittel und der Dringlichkeit der Reise an den Schadensort.
Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf 5.000,- Euro begrenzt.
TOP Tarif – Rückreise- und Reiseunterbrechungskosten aus Urlaub und Dienstreise bei Schadensfällen:
Der Versicherer ersetzt die notwendigen und tatsächlich angefallenen Fahrtkosten, wenn der Versicherungsnehmer und/oder ein mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebender Familienangehöriger wegen eines Versicherungsfalles vorzeitig seine Urlaubs-/Dienstreise abbricht oder unterbricht und an den Schadensort und ggf. auch wieder zurück an den Urlaubs-/Dienstreiseort reist.
Fahrtmehrkosten werden für ein angemessenes Reisemittel ersetzt, entsprechend dem benutzten Urlaubs-/Dienstreisemittel und der Dringlichkeit der Reise an den Schadensort.
Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf 10.000,- Euro begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn wegen eines Schadens am versicherten Einfamilienhaus ein Urlaub oder eine Dienstreise vorzeitig beendet werden muss, springt die Gebäudeversicherung bei den Fahrtkosten für die Rückreise an den Schadensort ein. Erstattet werden die notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für ein angemessenes Reisemittel. Wie hoch die Erstattung ausfällt und ob auch die Rückkehr an den Urlaubs- oder Dienstreiseort mitversichert ist, hängt vom gewählten Tarif ab.
Häufige Fragen
Wann werden Rückreisekosten übernommen?
Wenn der Versicherungsnehmer und/oder ein mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebender Familienangehöriger wegen eines Versicherungsfalles die Urlaubs-/Dienstreise vorzeitig abbricht und an den Schadensort zurückreist.
Welche Kosten werden konkret ersetzt?
Ersetzt werden die notwendigen und tatsächlich angefallenen Fahrtmehrkosten für ein angemessenes Reisemittel – entsprechend dem benutzten Urlaubs-/Dienstreisemittel und der Dringlichkeit der Reise an den Schadensort.
Wie hoch ist die Entschädigung je Versicherungsfall?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall im Grundschutz auf 500,- Euro, im Komfort Tarif auf 5.000,- Euro und im TOP Tarif auf 10.000,- Euro begrenzt.
Ist auch die Rückreise an den Urlaubsort versichert?
Im Komfort und im TOP Tarif werden Rückreise- und Reiseunterbrechungskosten ersetzt, sodass ggf. auch die Rückkehr an den Urlaubs-/Dienstreiseort abgedeckt ist. Im Grundschutz werden die Fahrtkosten für die Rückreise an den Schadensort erstattet.