Die Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser ersetzt bei versicherten Schäden die notwendigen und tatsächlich angefallenen Aufräumungs-, Abbruch-, Absperr-, Bewegungs-, Schutz- und Feuerlöschkosten. Die Höhe der Entschädigung unterscheidet sich je nach Tarif – vom Komfort Tarif mit 50.000 Euro über den Tarif mit 1.000.000 Euro bis zum TOP Tarif.
Der Versicherer ersetzt die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen und tatsächlich angefallenen:
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a) Aufräumungs-, Abbruch- und Absperrkosten
d. h. Kosten für das Aufräumen und den Abbruch versicherter Sachen, für das Abfahren von Schutt und sonstigen Resten dieser Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für das Ablagern und Vernichten sowie die Kosten für das Absperren von Straßen, Wegen und Grundstücken; -
b) Bewegungs- und Schutzkosten
d. h. Kosten, die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von versicherten Sachen und von Sachen, welche durch einen anderen Vertrag gegen dieselbe Gefahr versichert sind, andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen. Bewegungs- und Schutzkosten sind insbesondere Aufwendungen für De- oder Remontage von Maschinen oder sonstigen Sachen, für Durchbruch, Abriss oder Wiederaufbau von Gebäudeteilen oder für das Erweitern von Öffnungen; -
c) Feuerlöschkosten
d. h. Kosten, die der Versicherungsnehmer zur Brandbekämpfung für geboten halten durfte, einschließlich der Kosten nach Nr. 1 c), die nach jener Bestimmung nicht zu ersetzten sind. Dazu gehören auch freiwillige Zuwendungen des Versicherungsnehmers an Personen, die sich bei der Brandschutzbekämpfung eingesetzt haben. Sie sind nur zu ersetzen, wenn der Versicherer vorher zugestimmt hatte.
Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf 50.000,- Euro begrenzt.
Der Komfort Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser deckt Kosten für Aufräumung, Abbruch, Absperrung, Schutz und Feuerlöschung zuverlässig ab.
Der Versicherer ersetzt die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen und tatsächlich angefallenen:
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a) Aufräumungs-, Abbruch- und Absperrkosten
d. h. Kosten für das Aufräumen und den Abbruch versicherter Sachen, für das Abfahren von Schutt und sonstigen Resten dieser Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für das Ablagern und Vernichten sowie die Kosten für das Absperren von Straßen, Wegen und Grundstücken; -
b) Bewegungs- und Schutzkosten
d. h. Kosten, die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von versicherten Sachen und von Sachen, welche durch einen anderen Vertrag gegen dieselbe Gefahr versichert sind, andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen. Bewegungs- und Schutzkosten sind insbesondere Aufwendungen für De- oder Remontage von Maschinen oder sonstigen Sachen, für Durchbruch, Abriss oder Wiederaufbau von Gebäudeteilen oder für das Erweitern von Öffnungen; -
c) Feuerlöschkosten
d. h. Kosten, die der Versicherungsnehmer zur Brandbekämpfung für geboten halten durfte, einschließlich der Kosten nach Nr. 1 c), die nach jener Bestimmung nicht zu ersetzten sind. Dazu gehören auch freiwillige Zuwendungen des Versicherungsnehmers an Personen, die sich bei der Brandschutzbekämpfung eingesetzt haben. Sie sind nur zu ersetzen, wenn der Versicherer vorher zugestimmt hatte;
Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf 1.000.000,- Euro begrenzt.
Der TOP Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser übernimmt Kosten für Aufräumung, Abbruch, Absperrung, Schutz und Feuerlöschung umfassend.
Der Versicherer ersetzt die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen und tatsächlich angefallenen:
-
a) Aufräumungs-, Abbruch- und Absperrkosten;
d. h. Kosten für das Aufräumen und den Abbruch versicherter Sachen, für das Abfahren von Schutt und sonstigen Resten dieser Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für das Ablagern und Vernichten sowie die Kosten für das Absperren von Straßen, Wegen und Grundstücken; -
b) Bewegungs- und Schutzkosten;
d. h. Kosten, die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von versicherten Sachen und von Sachen, welche durch einen anderen Vertrag gegen dieselbe Gefahr versichert sind, andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen. Bewegungs- und Schutzkosten sind insbesondere Aufwendungen für De- oder Remontage von Maschinen oder sonstigen Sachen, für Durchbruch, Abriss oder Wiederaufbau von Gebäudeteilen oder für das Erweitern von Öffnungen; -
c) Feuerlöschkosten;
d. h. Kosten, die der Versicherungsnehmer zur Brandbekämpfung für geboten halten durfte, einschließlich der Kosten nach Nr. 1 b), die nach jener Bestimmung nicht zu ersetzten sind. Dazu gehören auch freiwillige Zuwendungen des Versicherungsnehmers an Personen, die sich bei der Brandschutzbekämpfung eingesetzt haben. Sie sind nur zu ersetzen, wenn der Versicherer vorher zugestimmt hatte.
Was bedeutet das konkret?
Wenn nach einem versicherten Schaden Ihr Grundstück aufgeräumt, Reste abtransportiert oder Straßen und Wege abgesperrt werden müssen, übernimmt die Versicherung diese Kosten. Ebenso gedeckt sind Aufwendungen, die entstehen, wenn zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen, sowie Kosten für die Brandbekämpfung. Wie hoch die Erstattung ausfällt, richtet sich nach dem gewählten Tarif.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden nach einem Schaden übernommen?
Ersetzt werden die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen und tatsächlich angefallenen Aufräumungs-, Abbruch- und Absperrkosten, Bewegungs- und Schutzkosten sowie Feuerlöschkosten.
Was zählt zu den Aufräumungs-, Abbruch- und Absperrkosten?
Dazu gehören die Kosten für das Aufräumen und den Abbruch versicherter Sachen, für das Abfahren von Schutt und sonstigen Resten zum nächsten Ablagerungsplatz, für das Ablagern und Vernichten sowie für das Absperren von Straßen, Wegen und Grundstücken.
Bis zu welcher Höhe werden diese Kosten erstattet?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall im Komfort Tarif auf 50.000,- Euro und in einem weiteren Tarif auf 1.000.000,- Euro begrenzt. Die genaue Höhe hängt vom gewählten Tarif ab.
Werden freiwillige Zuwendungen an Helfer bei der Brandbekämpfung ersetzt?
Ja, freiwillige Zuwendungen an Personen, die sich bei der Brandschutzbekämpfung eingesetzt haben, gehören zu den Feuerlöschkosten. Sie sind jedoch nur zu ersetzen, wenn der Versicherer vorher zugestimmt hatte.
Was sind Bewegungs- und Schutzkosten?
Das sind Kosten, die entstehen, weil zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen – etwa für De- oder Remontage von Maschinen, für Durchbruch, Abriss oder Wiederaufbau von Gebäudeteilen oder für das Erweitern von Öffnungen.