Die Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser benennt genau, welche Naturgefahren-Schäden ausgeschlossen sind – etwa Sturmflut, eindringender Regen durch offene Fenster oder Trockenheit. Zudem gelten für Erdbebenschäden bestimmte Postleitzahlengebiete ohne Versicherungsschutz.
a) Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch:
- aa) Sturmflut;
- bb) Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch eine der versicherten Naturgefahren (siehe Nr. 1 a)) entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen;
- cc) Grundwasser, soweit nicht an die Erdoberfläche gedrungen (siehe Nr. 3 a) cc));
- dd) Brand, Blitzschlag, Explosion, Verpuffung, Implosion, Luftfahrzeuge; dies gilt nicht für Erdbeben;
- ee) Trockenheit oder Austrocknung.
b) Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden an:
- aa) Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, und an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen;
- bb) Laden- und Schaufensterscheiben.
c) Kein Versicherungsschutz gemäß Nr. 1 b) cc) – Erdbeben besteht für Objekte in Gebieten mit den nachstehenden Postleitzahlen:
| 50170 - 50171 | 52388 - 52391 | 72138 | 72359 - 72365 | 72805 - 72810 | 79539 - 79639 |
| 50189 | 52399 - 52511 | 72144 - 72149 | 72379 - 72501 | 72818 - 72827 | 88631 |
| 52080 - 52146 | 52531 | 72181 | 72510 - 72514 | 78580 | 88637 |
| 52222 | 72070 - 72119 | 72336 | 72519 | 78597 | |
| 52224 - 52382 | 72127 - 72131 | 72351 | 72760 - 72793 | 79400 |
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung beschreibt, welche Schäden im Rahmen der Naturgefahren-Deckung nicht ersetzt werden. Dazu zählen unter anderem Sturmflut, Feuchtigkeit, die durch offen stehende Fenster oder Türen eindringt, sowie Trockenheit. Ebenso sind nicht bezugsfertige Gebäude und bestimmte Scheiben ausgenommen. Für Erdbebenschäden gilt in einigen aufgeführten Postleitzahlengebieten kein Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Sturmflut versichert?
Nein. Schäden durch Sturmflut sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht versichert.
Zahlt der Versicherer bei Regen durch offene Fenster?
Grundsätzlich nein. Das Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen ist ausgeschlossen. Ausnahme: Die Öffnungen sind durch eine versicherte Naturgefahr entstanden und stellen einen Gebäudeschaden dar.
Gilt der Schutz auch für nicht bezugsfertige Gebäude?
Nein. Für Schäden an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, sowie an den darin befindlichen Sachen leistet der Versicherer keine Entschädigung.
Ist Erdbeben überall versichert?
Nein. Für Objekte in Gebieten mit bestimmten, im Beitrag aufgeführten Postleitzahlen besteht kein Versicherungsschutz für Erdbeben.
Sind Trockenheit oder Austrocknung abgedeckt?
Nein. Schäden durch Trockenheit oder Austrocknung sind nicht versichert.